Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von IK2024, 6. SSW am 05.02.2024, 18:19 Uhr

Beschäftigungsverbot

Hallo
Das ist meine erste Scheangerschaft, bin aktuell in der 6 ssw.
Ich arbeite in einer Psychiatrie also Krankenpflegerin, habe also auch viel mit eigen und fremdgefährdeten Patienten zu tun, zudem eine massive psychische Belastung aufgrund auch von suizidalen Patienten oder auch suiziden auf Station.

Jedoch sieht weder mein FA noch mein Arbeitgeber Gründe für ein Beschäftigungsverbot.
Ich habe so Angst das ein Patient mal auf mich los geht (was nicht allzu unwahrscheinlich ist) oder dich mal wieder jemand auf Station suizidiert. Ich hab so Angst das es dem kleinen Krümel in meinem Bauch schadet…
Allerdings weiß ich nicht was ich jetzt machen soll, hatte jemand schon mal so einen Fall ?

 
16 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Na 1986 am 05.02.2024, 18:31 Uhr

Hat dein Arbeitgeber eine Gefärdungsbeurteiung gemacht?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von misses-cat am 05.02.2024, 18:32 Uhr

Der Frauenarzt ist raus, dein Arbeitgeber muss dir einen sicheren Arbeitsplatz geben kann er das nicht muss er dich in ein BV schicken. Macht er das nicht macht er sich strafbar wende dich an den Betriebsrat oder die Gewerbeaufsicht die helfen dir

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von IK2024 am 05.02.2024, 18:35 Uhr

Nein noch nicht er meinte er wird es machen aber viel bringen wird es mir nicht…

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von IK2024 am 05.02.2024, 18:36 Uhr

Vielen Dank das werde ich versuchen

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von misses-cat am 05.02.2024, 18:37 Uhr

Kannst deinem Arbeitgeber ja sagen das so etwas mehrere 10000 Euro Strafe bringen kann für ihn

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Rosebut am 05.02.2024, 18:44 Uhr

Ich hätte so gerne weiter gearbeitet, aber da ich mit Gefahfstoffen arbeiten muss, ging das nicht. Habt ihr nicht irgendwas Infektiöses da?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von KleinesSesam24 am 05.02.2024, 20:29 Uhr

Frag deinen Hausarzt :) der kann auch ein Beschäftigungsverbot aussprechen :)

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Nell24 am 05.02.2024, 21:06 Uhr

Die Ärzte sind eigentlich alle raus! Gefährdung liegt ja am Arbeitsplatz und nicht auf Grund gesundheitlicher Probleme für Mutter oder Kind!
Ich würde an deiner Stelle auch auf die Gefährdungsbeurteilung bestehen, passiert nichts, keine Beurteilung, keine Versetzung auf einen geeigneten Arbeitsplatz, etc., dann erst wenn vorhanden Betriebsrat einschalten und wenn da auch nichts passiert an das Gewerbeaufsichtsamt wenden!!

Drücke dir die Daumen für eine schnelle Lösung!!

Lg Nell

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Bellalini am 05.02.2024, 21:11 Uhr

Ich arbeite selbst in der psychiatrie als Krankenschwester. Bei und sind auch viele übergriffe und ich wurde direkt ins Berufsverbot geschickt.
Ist eine andere Station für dich möglich?
Habt ihr einen betriebsarzt bei dem du schon warst?

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Aenni5, 26. SSW am 05.02.2024, 21:20 Uhr

Huhu,
hab mal einen Screenshot als Bild mit hochgeladen. Tatsächlich war bei mir die Personalabteilung hinterher das ich erst einmal in ein vorläufiges Beschäftigungsverbot gehe bis Gefährdungsbeurteilung und die Untersuchung vom Betriebsarzt vorliegen. Mein Chef hätte mich auch so weiterarbeiten lassen. Also falls noch nicht gemacht beim Betriebsarzt und der Personalabteilung anrufen.

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Ulinski am 06.02.2024, 0:49 Uhr

Mach ihr doch keine Hoffnungen wenn du es nicht besser weißt. Nur weil dort schwierige Patienten sind, ist es noch lange kein unsicherer Arbeitsplatz bzw. Grund für ein BV. Der Arbeitgeber wird bestimmt wissen was passiert wenn er das falsch beurteilt.
Sie sagt ja selbst dass es eine psychische Herausforderung ist, das ist aber kein Grund für ein BV. Da müsste sie sich eher auf die Psyche krankschreiben lassen, dann Krankengeld beziehen, was aber erhebliche Nachteile dann im EG hat

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Witzbold

Antwort von misses-cat am 06.02.2024, 6:08 Uhr

Man darf schwanger nicht auf so einer Station arbeiten, LG von ebenfalls einer Pflegefachkraft
Und ich schrieb nix davon das sie garantiert Bein BV bekommt, sie kann auch umgesetzt werden
Lesen und verstehen

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von BabyBoy20 am 06.02.2024, 7:52 Uhr

Die allgemeine Gefährdungsbeurteilung für die Abteilung muss jetzt schon vorliegen. Das ist seit Jahren Pflicht! Heißt eigentlich müsste man die nur aus der Schublade ziehen und auf dich anpassen. Nerv solange bis das passiert. Betriebsarzt und Betriebsrat können helfen.

Jetzt in der 6. Woche ist dein Kleines noch gut von den Hüftknochen geschützt. Erst ab der 12. Woche wächst die Gebärmutter langsam höher Richtung Bauchnabel. Du hast also noch ein paar Wochen um alles zu Regeln. Google mal Stichwort Fundusstand. Da sieht man das gut

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Ninchen321 am 06.02.2024, 11:08 Uhr

Wenn die Gefährdungsbeutreilung nicht gemacht wird und man dich bis dahin nicht frei stellt, dann wende dich an die Gewerbeaufsicht! Die helfen dir weiter!

Du kannst dir online ja mal ein paar Formulare zur Gefährdungsbeurteilung anschauen und für dich selbst mal ausfüllen. Dann wirst du ganz schnell merken, dass der AG da gar nix groß selbst entscheiden kann.
Wenn er die GfB falsch ausfüllt, dann stimme dem nicht zu und wende dich ebenfalls an die Gewerbeaufsicht.

Allerdings kann dein AG dir einen geeigneten Arbeitsplatz zuweisen. Z.B. am Empfang oder eben „hinter den Kulissen“.

Der Frauenarzt kann dich aufgrund deines Berufes nicht ins BV schicken. Es gibt Ärzte, die tun das. Die riskieren aber dann selbst hohe Strafen.

Alles Gute

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von Ixie am 07.02.2024, 13:12 Uhr

Soweit ich weiß ist das theoretisch so, praktisch darf aber auch der FA ein BV ausstellen, wenn der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält (z.B. wenn er keine Liegemöglichkeit zur Verfügung stellt). Würde nochmal einen anderen Frauenarzt fragen, zur Not auch mehrere, da gibt es viele die von der Rechtslage keine Ahnung haben (es sind keine Götter in weiß, sondern sehr fehlbare Menschen ).

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Re: Beschäftigungsverbot

Antwort von anna-, 37. SSW am 07.02.2024, 20:44 Uhr

Er muss sie sofort nach der Meldung der Schwangerschaft machen und unterschreib sie nur, wenn du damit auch einverstanden bist, was festgeschrieben wurde. Besteh auf eine betriebsärztliche Untersuchung, der wird dich ziemlich sicher ins BV schicken.

Und ja, einen Betriebsarzt mit solcher Ausbildung ist verpflichtend für alle AG in Deutschland.

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