Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Hihi13, 13. SSW am 13.10.2023, 15:53 Uhr

Ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen

Hallo zusammen, ich befind mich in einer verwirrenden Situation. Ich habe vor zwei Wochen angefangen in einer Kita zu arbeiten. Offenes Konzept, mit U3 Kinder vis 6 Jahre. Nun habe ich plötzlich erfahren dass ich in der 13. ssw bin. Mein Arzt hat ein komplettes BV für die gesamte Schwangerschaft ausgestellt, ich war aber noch nicht beim Betriebsarzt. Nun meine Frage, werde ich meinen Lohn bekommen oder nicht? Da mein Arbeitgeber heute meinte, dass ich noch nicht 28 Tage gearbeitet habe und sie nicht weiß ob ich deswegen bezahlt werde oder nicht. (Sie würde das mit dem Träger besprechen müssen) Alles hat sich grade auf den Kopf gestellt. Ich wär dankbar für antworten.

 
9 Antworten:

Re: Ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen

Antwort von Pip2, 13. SSW am 13.10.2023, 17:11 Uhr

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.

Ich kann dazu nichts sagen - aber stelle deine Frage lieber einmal in das allgemeine Schwangerschafts-Forum, da sind etwas mehr unterwegs als im Monatsforum.

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Re: Ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen

Antwort von Pip2 am 13.10.2023, 17:13 Uhr

Sorry, du bist ja schon im normalen Forum. Schwangerschaftsdemenz lässt grüßen

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Re: Ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen

Antwort von anna-, 20. SSW am 13.10.2023, 19:39 Uhr

Klar bekommst du Lohn. Ohne wenn und aber.

BV ist keine Krankschreibung, daher gilt auch nicht das mit dem ersten vier Wochen (die du übriegens ja gearbeitet hast!) musst du dir den Lohn von der KK holen.

Quelle: Selbe Situation. Hab nach der Elternzeit mit meinem Sohn geplant einen neuen Job im sozialen Bereich angefangen, aber keinen Tag gearbeitet, da ich bei Antritt schon in der 10. Woche schwanger war. War kein Thema, erster Lohn kam pünktlich.

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Re: Ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen

Antwort von Waha9, 33. SSW am 13.10.2023, 20:46 Uhr

Also du bekommst dein Gehalt eigentlich bezahlt, da es die Krankenkasse zahlt, wenn du im BV bist und nicht der AG.
Man darf auch nicht gekündigt werden, wenn du schwanger bist...theoretisch steht dir dein volles Gehalt zur Verfügung.

Bin auch im BV, erste und zweite SS. Bekomme volles Gehalt mit Urlaubs, Weihnachtsgeld und boni

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Re: Ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen

Antwort von Hihi13 am 14.10.2023, 9:53 Uhr

Hi, danke für deine Antwort. Du machst mir Hoffnungen. Ich hab eigentlich nur 2 Wochen gearbeitet. Habe nur Angst, da meine Chefin meinte evtl bekomm ich keine Lohnfortzahlung … hatte bis jetzt noch nicht meinen ersten Lohn erhalten. Bin gespannt…. Alles gute euch weiterhin

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Re: Ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen

Antwort von Hihi13 am 14.10.2023, 9:56 Uhr

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Das gilt auch, wenn ich noch in der Probezeit bin oder ? Mich macht das so verrückt … schlafe schon nicht mehr richtig weil mir das so ein Druck macht.

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Re: Ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen

Antwort von Okiravomblumenkamp am 14.10.2023, 11:25 Uhr

Mit Probezeit hat das nichts zu tun.
Es gibt ja das Gleichbehandlungsgesetz, man darf dich aufgrund dass du schwanger bist, nicht schlechter behandeln. Deswegen ist es so, dass wenn du aufgrund einer gewissen Situation Vom Arzt ein BV bekommst, weiterhin dein Gehalt bekommst.

Ich weiß zum Beispiel, dass ich durchschnittlich das Gehalt der letzten drei Monate bekommen habe. Das macht bei mir tatsächlich keinen Unterschied weil das Gehalt nicht schwankt. Die HR hat mir das so erklärt. Der Arbeitgeber verrechnet das dann mit der Krankenkasse.

Ich hab halt nur keine Ahnung, wie bei dir der Durchschnitt berechnet wird ob das überhaupt eine Rolle spielt weil du ja noch nicht lange da bist.

Lohnfortzahlung ist das übrigens nicht. Ich empfehle die Begrifflichkeiten nicht durcheinander zu werfen. Sonst kann das ganz schön im Chaos enden

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Re: Ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen

Antwort von Hihi13 am 14.10.2023, 23:14 Uhr

Danke für deine Antwort, im vertag steht halt nach welcher Stufe etc ich bezahlt werde, mein vertag ist am Tvöd angelehnt, darum bekomme ich „gleiches“ Gehalt wie in meiner vorherigen Stelle, bei anderem Träger auch. Lohnfortzahlung hat meine Chefin gesagt, drum dieser Begriff …

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Re: Ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen

Antwort von Waha9, 33. SSW am 15.10.2023, 15:25 Uhr

Schwanger in der probe Zeit, darf dich keiner kündigen (außer durch einer behördlichen Zustimmung), sie können dies aber nach Beendigung deines mutterschutzes 4 monate nach Geburt tun. Ich bekomm das Gehalt weiter gezahlt, was im Arbeitsvertrag festgelegt ist.

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