Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von LiaSophie, 4. SSW am 15.04.2023, 11:59 Uhr

Wann dem Arbeitgeber sagen? Muss ich ins vorübergehende Beschäftigungsverbot?

Wann dem Arbeitgeber sagen? Muss ich ins vorübergehende Beschäftigungsverbot?
Hallo meine lieben,

Ich habe gestern frisch herausgefunden das ich schwanger bin.

Ich arbeite in einer Offenen Ganztagsschule als Betreuungskraft. Dementsprechend arbeite ich mit 6-11 Jährigen Kindern zusammen.
Gefühlt bin ich eh ständig krank leider weil man sich natürlich immer ansteckt wenn die Kinder krank sind da man kein Abstand halten kann.

Nun frage ich mich ob ich es denn nicht gleich am Montag meinem Arbeitgeber sagen soll, da Kinder in dem Alter ja immernoch gewisse Kinderkrankheiten übertragen können?

Muss dieser mich erstmal ins Beschäftigungsverbot schicken bis meine Immunität und mein impfstatus geklärt ist?

Ich weis nicht wie das abläuft und bin dankbar über eure Ratschläge!
Ich mag auch nichts riskieren ehrlich gesagt.

Liebe Grüße

 
6 Antworten:

Re: Wann dem Arbeitgeber sagen? Muss ich ins vorübergehende Beschäftigungsverbot?

Antwort von Cora_510, 28. SSW am 15.04.2023, 12:28 Uhr

Hallo liasophie,

Herzlichen Glückwunsch!

Wenn es möglicherweise in Deinem Job ein beschäftigungsverbot gibt musst Du Deinem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzählen sobald die offiziell bestätigt ist. Der muss dann eine gefährdungsbeurteilung mit Dir durchführen und Deine Schwangerschaft melden. Dann wird entsprechend entschieden ob Du in BV muss oder nicht.

LG Cora

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Re: Wann dem Arbeitgeber sagen? Muss ich ins vorübergehende Beschäftigungsverbot?

Antwort von Na 1986 am 15.04.2023, 13:20 Uhr

Aber ständig erkältet zu sein ist kein Grund für ein BV. Und den Rötel- Schutz musst du abklären.

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Re: Wann dem Arbeitgeber sagen? Muss ich ins vorübergehende Beschäftigungsverbot?

Antwort von Ally79 am 15.04.2023, 13:21 Uhr

Ich glaube in der Altersgruppe ist ein BV eher unüblich. Auch die Corona Sonderregelungen wurden zumindest hier in BW wieder ausgesetzt. Die Grundschullehrerinnen arbeiten wieder ganz regulär, auch schwanger. Ich würde am Montag Bescheid geben und abwarten. Allerdings eher damit rechnen, dass du normal weiterarbeiten kannst.

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Re: Wann dem Arbeitgeber sagen? Muss ich ins vorübergehende Beschäftigungsverbot?

Antwort von Liantsoa, 37. SSW am 15.04.2023, 14:35 Uhr

Hallo, dein AG soll eine Gefahrbeurteilung machen und dich eine andere Tätigkeit geeignet für schwanger anbieten, falls kein kann er dich ins BV schicken. Den AG informieren kannst du ja soweit die Schwangerschaft bestätigt ist.

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Re: Wann dem Arbeitgeber sagen? Muss ich ins vorübergehende Beschäftigungsverbot?

Antwort von Schneepferdchen am 15.04.2023, 22:46 Uhr

Hallo,

nein, würde ich nicht machen. Habe ich auch jetzt zweimal nicht. Erst nachdem der Herzschlag im US zu sehen war, habe ich es dem Arbeitgeber mitgeteilt. Am Anfang ist das Risiko einer Fehlgeburt ja recht hoch, des Weiteren habe ich um Diskretion bis nach dem 3. Monat/ dem Nipt-Test gebeten.

Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft und alles Gute

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Re: Wann dem Arbeitgeber sagen? Muss ich ins vorübergehende Beschäftigungsverbot?

Antwort von Lulu.33 am 15.04.2023, 22:51 Uhr

Hallo, wann du es dem Arbeitgeber mitteilen möchtest liegt bei dir. Viele warten die 12 kritischen Wochen ab. Wenn es dir in der Zeit gesundheitlich nicht gut geht, kannst du das deinem Arzt mitteilen und wenn es medizinischer Grund vorliegt kannst du krankgeschrieben werden.
Grundsätzlich sollte man es dem Arbeitgeber mitteilen sobald man von der Schwangerschaft erfahren hat bzw sobald die Schwangerschaft vom Arzt bestätigt wurde.

Dein Arbeitgeber muss dann eine Gefährdungbeurteilung durchführen. Außerdem muss dein Immunschutz geprüft werden. Ich arbeite zwar mit jüngeren Kindern zusammen, habe aber bei meinem Zettel nochmal geguckt, welche Krankheiten es so gibt und bis zu welcher Altersgruppe diese auftreten können. Du müsstest z.B. gegen Röteln, Masern, Mumps, Windpocken, Keuchhusten, Ringelröteln sowie Hepatitis A immun sein.
Dein Arbeitgeber muss sich umgehend drum kümmern.

Beim Betriebsarzt wird dir Blut abgenommen und die Ergebnisse sind in der Regel innerhalb einer Woche da:) solange musst du ins BV. Das steht dann aber auch dann auf dem Zettel, welches du vom Betriebsarzt kriegst. Den Zettel musst du bei deinem Arbeitgeber abgeben. Außerdem stehen auch Maßnahmen, die getroffen werden müssen falls du gegen etwas nicht immun sein solltest. Daran muss sich gehalten werden.

Dann gibt es drei Methoden, die man befolgen kann.
1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen
2. Arbeitsplatzwechsel
3. Betriebliches BV.

Wenn 1.&2. nicht umgesetzt werden können muss 3. erfolgen.

Viel Erfolg und alles Gute

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