Schwanger - wer noch?

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von mel_79, 18. SSW  am 09.01.2013, 13:04 Uhr

Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Hallo ihr lieben, mein Problem steht ja schon oben. Ich arbeite als Altenpflegerin in der ambulanten Pflege, 82% Stellenanteil heißt von morgens 6 bis Mittags 13-14 Uhr Frühdienst, an manchen Tagen Doppeldienst heißt Früh- und Spätdienst. Habe nun seit ca. 3-4 Wochen mit Kreislaufproblemen und starken Ischiasschmerzen zu kämpfen, war deshalb schon krank geschrieben. Momentan hab ich Urlaub, müsste am Montag wieder hin hab aber keine Ahnung wie ich das schaffen soll, werde mich wohl wieder krank schreiben lassen... Frauenärztin und Hausarzt dürfen ja kein BV aussprechen, war deshalb gestern beim Arbeitsmedizinischen Dienst. Der Arzt konnte aber auch kein BV aussprechen sondern hat nur einen Bericht an den Arbeitgeber geschrieben. Das BV selber kann nur der AG aussprechen und genau das will er einfach nicht... Ich solle dann eben mit Schülerin fahren... ändert ja aaber an meinen Beschwerden nix und ich hab echt Angst das mir mal beim Autofahren schwindlig wird, ich sehe das einfach nicht ein, der Krümel muss doch eindeutig vorgehen oder???

Weiß gar nicht wie ich mich jetzt verhalten soll...

LG

 
12 Antworten:

Re: Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Antwort von Sarina, 12. SSW am 09.01.2013, 13:11 Uhr

HuHu, ich arbeite Stationär,

habe mit meiner FA gesprochen und sie meinte ich muss auf jeden fall zum Betriebsarzt der das entscheidet weil sie nicht vorher ein Berufsverbot ausspricht.
Da ich im letzten lehrjahr bin und nur noch wenig im EInsatz bin und Urlaub habe ich auch noch rest kann ich meine Ausbildung super beenden und mein KInd bekommen.
Außerdem meinte meine FA die müssen sich an das Mutterschutzgesetz halten sonst kann man da Rechtlich gegen vor gehen.
D.h. von 06:00 bis 20:00 und an Sonntagen nur wenn du während der Woche einen Ruhetag für dich bekommst und noch vieles mehr mann darf ja nur noch wenige dinge in der Pflege machen wenn man Schwanger ist ich habe mir das Gesetzt mal Durchgelesen und meine CHefin darauf hingewiesen und da sagte sie nur das sie darüber in Kentniss ist...
Sprech zu not mit deiner FA das sie dir eins ausstellt, meine stellt auch nur eins aus wenn mein Würmchen gefährdet ist hat sie klipp und klar gesagt..

Viel Glück


hier mal das Mutterschutzgesetzt...


http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Files/musch._in_ambul.Krankenpflege.pdf

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Re: Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Antwort von Talea, 39. SSW am 09.01.2013, 13:15 Uhr

Hallo du,

also, der Arbeitgeber muss sich an das Mutterschutsgesetz halten. Tut er das nicht und kann er dich nirgends so einsetzen, dass die Richtlinien beachtet werden, dann muss er ein BV aussprechen.

Hält er sich an die Mutterschutzlinien, und du hast trotzdem Beschwerden und es geht dir gesundheitlich schlecht und kannst deshalb nicht arbeiten, muss Fa. BV ausstellen.

Das war hier immer wieder Thema, gib mal BV in die Suchfuntkion ein.

Für dich wäre es besser, wenn der AG das BV ausstellt, dann hast du keine Geldeinbussen, als wenn es der Arzt ausstellt.

Das ist schon mal gut das d. Arbeitsmedizinische den Bericht an den AG schickt.
Drücke dir die Daumen, dass du was erreichst. Viel Glück.

Lg Talea

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Re: Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Antwort von Missy27, 35. SSW am 09.01.2013, 13:21 Uhr

Wenn der AG das BV ausspricht gibt es auch keine Geldeinbußen.

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Re: Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Antwort von wolke76 am 09.01.2013, 13:27 Uhr

da es hier widersprüchl. Angaben zum Finanziellen gibt: Bei einem BV - egal von wem es ausgeht - hat die Frau keinerlei Einbußen. Der AG muss weiterzahlen.

Nur bei einer Arbeitsunfähigkeit bekommt man weniger - nämlich nach Ende der Lohnfortzahlung (6Wo, wenn keine Vorerkrankungen bestehen) nur noch Krankengeld von der KK.

Die Angaben zum Mutterschutzgesetz wurden ja schon gemacht. Wenn der Arbeitgeber eine andere Tätigkeit als die bisherige anbietet, welche die Schwangerschaft nicht gefährdet, dann muss er NICHT freistellen. Hier sollte aber tatsächlich ein Arzt zu Rate gezogen werden, der MITentscheidet.

LG und alles Gute

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Re: Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Antwort von Lavendel-2, 33. SSW am 09.01.2013, 13:29 Uhr

Ein BV gibt es nur wenn “Leben von Mutter und / oder Kind gefährdet ist “, nicht wegen den “normalen“ SS Beschwerden.
Dann musst du dich krank schreiben lassen. Viele FA und Arbeitgeber stellen ein BV aus weil es der Mutter nicht so gut geht, dazu sind sie aber keinesfalls verpflichtet.
Im falle von Beschwerden die zwar auf die SS zurückzuführen sind, aber Mutter und Kind nicht in Gefahr bringen, gibt es eine Krankschreibung, weil du zwar arbeiten dürftest, aber nicht kannst.
BV bedeutet du darfst nicht mehr arbeiten selbst wenn du wolltest.

Das ist ein unterschied.

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Re: Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Antwort von zauberinsel am 09.01.2013, 13:58 Uhr

hallo habe gerade deinen eintrag gelesen und bei mir war es ähnlich.

habe als aufsicht in der psychiatrie an der pforte 12 stunden nachtschichten gemacht als ich schwanger wurde. schicht ging von 19-7 uhr was ich scon in der ca 8 woche nicht mehr schaffte.

arbeitgeber wollte meine stelle kürzen und mich halbtags arbeiten lassen, habe aber abgelehnt und gesagt das nichts geändert wird.

habe damals mit dem arbeitsgericht gesprochen wo es extrajemanden gibt für mutterschutz und die haben dann mal meinen damaligen chef informiert über seine pflichten und das man schwanger nur bis 20h arbeiten darf und keine we ´s.

ansonsten muss dein fa dich freistellen und dein arbeitgeber muss akzeptieren das so schwere körperliche arbei wie in der pflege schwanger nicht zumutbar sind.

er muss dir bis zum mutterschutz dein gehalt weiterzahlen

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Re: Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Antwort von SB264 am 09.01.2013, 14:24 Uhr

Das wirst du jetzt nicht gerne hören, aber du bist schwanger, und nicht krank!

Schwindelgefühle und was es in der Schwangerschaft sonst noch alles gibt, haben nahezu ALLE Schwangeren. Stell dir mal vor, alle bekämen deswegen ein Berufsverbot...nicht auszudenken!!!!

Mein Ischias tat auch weh...aber mit der Zeit fand ich eine Position am Schreibtisch (oft stand ich), mit der es ging.

Wenn du im Pflegeberuf schwere kranke Menschen heben musst, o.ä., dann sehe ich ein, dass du und dein Baby gefährdet seid. Das ist was anderes.
Aber nur durch Schwindel ist niemand gefährdet!
Und ich glaube nicht, dass du das Autofahren lassen würdest, wenn du ein BV bekommen würdest ;-)

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Re: Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Antwort von poi3, 24. SSW am 09.01.2013, 15:23 Uhr

Hi
also der AG muss sich an den Mutterschutz halten und falls der Arzt noch zusätzlich etwas angiebt z.B. nicht länger als 4 stunden pro Tag arbeiten und Pausenregeln etc so MUSS sich der AG auch daran halten oder den Arbeitsplatz umstruckturieren.. wir der Arbeitsplatz so umstruckturiert das alle bedingungen erfüllt werden dann muss kein BV her..
in deinem Fall würde es sich um ein BV handeln auf grund der TÄTIGKEIT und nicht der tatsache das du schwanger bist.. das muss dann der AG machen.. sicher habt ihr eine Gefärdungsbeurteilung gemacht : ist Pflicht..
hält sich der AG nicht an die REgeln so kannst du dich an den Arbeitsschutz wenden - nicht den Betriebsarzt.. schau im net wo du dich melden musst unter Arbeitschutz und deinem Bundesland.. die setzten sich dann mit dem AG in verbindung und fordern die einhaltung des Mutterschutzes..
kann dein AG den nicht einhalten so muss er ein BV aussprechen.. gibt die Firma aber auf jeden Fall leichte Tätigkeiten her die für dich ok sind so darf er sogar kein BV ausstellen (kosten wären das nämlich der krankenkasse)..
denn Rückenschmerzen etc sind dinge für eine Krankschreibung und nicht für ein BV..-das haben ja eigentlich fast alle Schwangeren..
meldest du dich beim Arbeitsschutz kann es jedoch unangenehm werden wenn dieser sich beim AG meldet.. dann sollte wirklich klar sein das die Mutterschutzgesetze etc nicht eingehalten wurden sonst fragt sich dein AG warum du nicht erst mit ihm sprichst..

ich hab in meiner ersten SS im Krankenhaus bis zum ende gearbeitet und auch ohne BV.. das konnte auch nicht ausgestellt werden wegen anzahl der mittarbeiter im betrieb und co und da immer eine geeignete tätigkeit zu finden war.. war aber auch kein Problem und schwindel und co (bin damals auch 3 mal umgekippt) sind kein Grund für ein BV.. ist eben normal..

bei meiner jetzigen SS habe ich ein BV da ich fast die ganzen ersten 3 Monate Blutungen hatte und Gebärmutterhämatome.. daher bestand eine gefahr für leben vom Kind etc..

lg

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Re: Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Antwort von 2zaubermäuse, 27. SSW am 09.01.2013, 16:57 Uhr

Bin auch bei einem Pflegedienst angestellt und meine Chefin war auch uneinsichtig. Sie sagte Damals, dass das Mutterschutz Gesetz so lesen kann wie man will *blablabla* Sie bestimmt wie ich arbeite und nicht irgendwelche Gesetze.
Also dein AG MUSS eine Bescheinigung ausfüllen, da er dich eh als Schwangere beim Gewerbeaufsichtsamt melden MUSS. Wenn in dieser Bescheinigung stejt, dass du nicht in andere Abteilungen, Büro etc. versetzt werden kannst, also weiterhin nur die Pflege in Frage kommen würde, dann wird das Gewerbeaufsichtsamt deinem AG die Pflicht erteilen ein BV auszustellen. So ging das mir leider auch nur.
Wenn er dich einfach so weiter arbeiten lässt und dir was passiert, dann droht ihm ne Geldstrafe (hab in meiner Akte einen Brief gelesen, wo der Betrag von 16.000€ drin stand und der kam von meiner Beraterin beim Gewerbeaufsichtsamt!!!)
Lass dich nicht von deinem AG ärgern. Ich habe auch auf mein Recht bestanden, meine Chefin redet zwar kein Wort mehr mit mir und es gab noch unschöne Streitereien wegen dem Gehalt im BV, aber wofür gibt es denn Anwälte!
Wenn du noch Fragen hat, kannst du mir gerne ne PN schicken!

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Re: Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Antwort von CheekyThumper, 20. SSW am 09.01.2013, 17:02 Uhr

versteh ich nicht warum nur der AG ein BV aussprechn kann!!!

meine FÄ hat mir sofort ein BV gegebn als sie mich gefragt hab wo ich arbeite....

ich arbeite beim kinderarzt und das war das einzig richtige!

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Re: Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Antwort von Kruemeline1 am 09.01.2013, 21:43 Uhr

Hallo!
Ich hatte bei beiden SS ab dem 3.Monat ein BV (arbeite als Kinderkrankenschwester auf ITS). BV wurde von meiner FA ausgestellt und ich hatte keinerlei finanzielle Einschränkungen

Alles Gute für Dich und Dein Baby

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Re: Arbeitgeber weigert sich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen :-((

Antwort von Kloudo am 10.01.2013, 9:35 Uhr

Auch bei mir hat mein Frauenarzt in der 7. SSW ein Berufsverbot ausgesprochen. Meine Arbeitszeiten waren nicht mir dem Mutterschutzgesetz zu vereinbaren - ich war vorher Flugbegleiterin.

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