Geschrieben von Kübi am 28.11.2023, 14:33 Uhr |
Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Hallo zusammen,
ich arbeite als Erzieherin und bin erst seit drei Monaten angestellt. Nun bin ich schwanger und gehe davon aus, dass ich einen Beschäftigungsverbot bekomme. Das Elterngeld wird aus den letzten 12 Monaten berechnet meine Frage ist, ob die Monate im Beschäftigungsverbot auch mit einberechnet werden? Denn davor war ich als Azubi beim selben Arbeitgeber tätig und hab gering verdient. Kann der Arbeitgeber die Zeit vom BV für das Elterngeld ausklammern ? Meine Leitung meinte dass die Zeit vom Beschäftigungsverbot nicht berücksichtigt wird und somit man die 12 Monate vor Eintritt des Beschäftigungsverbot berücksichtigt. Stimmt das?
Würde mich sehr auf eine Rückmeldung freuen
Vielen Dank im Voraus
Re: Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Antwort von misses-cat am 28.11.2023, 14:36 Uhr
Die Zeit im bv wird definitiv mit berücksichtigt
Re: Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Antwort von Waha9, 40. SSW am 28.11.2023, 14:45 Uhr
Ich war bei SS1 und jetzt von Anfang an im BV. Da du im BV volles Gehalt bekommst, also, so war es bei mir, wird die zeit der SS voll mitgerechnet.
Wir haben heute den Kindergeldantrag vorausgefüllt, da ET 5.12.23 ist.
Sie wollten meinen verdienstnachweis von Oktober22 bis September23, weil ich seid 24.10 im Mutterschutz bin.
Bin glaub ich seit 9.3.23 im BV und habe bis September ja jeden Monat volles Gehalt bekommen.
Re: Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Antwort von Kübi am 28.11.2023, 14:58 Uhr
Ok danke für die Antwort :)
Re: Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Antwort von Kübi am 28.11.2023, 14:59 Uhr
Also wurde die Zeit im BV mit einberechnet aber die Zeit im Mutterschutz nicht hab ich das richtig verstanden ?
Re: Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Antwort von misses-cat am 28.11.2023, 15:16 Uhr
Mutterschutz wird ausgeklammert
Re: Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Antwort von Ruto am 28.11.2023, 15:37 Uhr
"Meine Leitung meinte dass die Zeit vom Beschäftigungsverbot nicht berücksichtigt wird und somit man die 12 Monate vor Eintritt des Beschäftigungsverbot berücksichtigt"
Das ist falsch.
Dir darf als Schwangere kein finanzieller Nachteil zukommen, deshalb bekommst du während des BVs ja auch dein Gehalt weiter in voller Höhe ausgezahlt (das Mittel der vorangegangenen drei Monate - ist für Schichtlerinnen relevant). Das Elterngeld bezieht sämtliche Gehaltszettel der letzten 12 Monate ein - auch die der Monate im BV.
Wende dich lieber an den Betriebsrat, die Personalabteilung (diese aber erst nach Bekanntgabe der Schwangerschaft) oder andere geeignete Ansprechpartner im Träger (wir hatten beispielsweise eine Stelle für alle Fragen zu Schwangerschaft, Wiedereinstieg etc). Die kennen die rechtlichen Grundlagen und können dir da Auskunft geben bzw reingrätschen, wenn was falsch berechnet werden würde.
Re: Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Antwort von Okiravomblumenkamp am 28.11.2023, 15:38 Uhr
So ist auch mein Wissensstand.
BV bekommst du ja weiter Geld. Darfst nicht benachteiligt werden aufgrund deiner Schwangerschaft.
Anders wäre es wenn du Krankgeschrieben bist und ins Krankengeld rutscht. Wegen Schwangerschaftsbeschwerden wird ausgeklammert, wegen anderen Sachen nicht. :)
Re: Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Antwort von Kübi am 28.11.2023, 16:46 Uhr
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort :)
Re: Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Antwort von Kübi am 28.11.2023, 16:46 Uhr
Ok danke :)
Re: Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Antwort von Ananaspflückerin, 27. SSW am 28.11.2023, 19:25 Uhr
Hallo!
Ich bin auch im BV.
Bekommt man dann eigentlich auch eine Gehaltsabrechnung?
Wie soll man das sonst nachweisen?
Ich bekomme nämlich der Zeit keine.
LG
Re: Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Antwort von Kübi am 28.11.2023, 19:28 Uhr
Das kann ich dir leider noch nicht beantworten. Habe noch keinen BV bekommen. Mein Termin beim Frauenarzt steht noch an. Vielleicht kann dir jmd anderes diese Frage beantworten.
Re: Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Antwort von Ruto am 28.11.2023, 21:53 Uhr
Ja, bekommst du. Wenn nicht, musst du sie anfordern. Und im Zweifelsfall den Betriebsrat oder ähnliche Stellen hinzuziehen.
Re: Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Antwort von Nell24, 19. SSW am 29.11.2023, 7:23 Uhr
Ich bekomme auch immer eine Abrechnung! Also wenn du keine bekommst unbedingt anfordern, notfalls via Betriebsrat!
Re: Elterngeld Bemessung Beschäftigungsverbot
Antwort von Mutti21, 5. SSW am 29.11.2023, 20:24 Uhr
Bei mir wurde sie mit berücksichtigt!
Aber jede Schwangere hat Anspruch auf eine Schwangerschaftsberatung. Die gehen auch die ganzen Anträge mit dir durch und können dir schon grob berechnen, was du bekommst.
Alles Gute!
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