Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Lizza85 am 14.11.2023, 17:12 Uhr

Beschäftigungsverbot Erzieherin OGS

Hallo zusammen!

Ich bin in der 6.Woche schwanger und arbeite als Erzieherin in einer OGS. Ich bin dort Leitung. Arbeite 7 Bürostunden und der Rest meiner 32 Stunden sind pädagogische Stunden. Bin also auch viel mit den Kindern zusammen. Ich kenne einige Erzieherinnen die in der Kita sofort ein BV seitens des Arbeitgebers bekommen haben. Weiß jmd wie das in der OGS ist? Bis Freitag bin ich krankgeschrieben, da habe ich beim Gyn einen Termin. Wenn dann alles i. O. ist will ich es am Montag drauf meiner Vorgesetzten mitteilen. Müsste ich dann vorläufig freigestellt werden bis der Immumstatus klar ist? Und ggf. mein Arbeitsplatz so einrichten dass er zu den Mutterschutzrichtlinien passt? Büroarbeit kann ich ja ggf. machen und in ein teilweise Berufsverbot geschickt werden. Ich habe einfach so viel Angst mich mit etwas anzustecken oder dass mir der Stress die Lautstärke zu viel wird. Selbst wenn ich gegen alles Immun bin,was ist mit Corona? Das geht bei uns zur Zeit wieder so stark rum. Habe Angst, dass meine Chefin verlangt am Montag arbeiten zu kommen ohne dass ich weiß ob es wirklich i. O. ist. Habt ihr ähnliche Erfahrungen oder wisst ihr was da meine Rechte sind?

LG

 
8 Antworten:

Re: Beschäftigungsverbot Erzieherin OGS

Antwort von corinni22, 37. SSW am 14.11.2023, 17:27 Uhr

Hallo du

Das ist wirklich ganz schwierig… also bei uns in der Schule darf man ganz normal arbeiten bzw. muss. Sollte es irgendwelche ansteckenden Krankheiten bei den Kindern geben (bei uns gab es z.B. Ringelröteln), wurden die Schwangeren sofort informiert und waren bis es abgeklärt war zuhause. So auch bei Coronafällen in den Klassen. Aber ansonsten arbeitet man ganz normal weiter. Und ich denke auch, dass das bei dir so der Fall sein könnte. Kenne mich aber in deinem individuellen Fall natürlich nicht aus

Ich wünsche dir alles Gute und mach dich nicht verrückt

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Re: Beschäftigungsverbot Erzieherin OGS

Antwort von Lizza85 am 14.11.2023, 17:34 Uhr

Danke für deine Einschätzung. Darf ich fragen, ob du dort Lehrerin bist oder auch Erzieherin? Es ist etwas paradox aber ich weiß, dass Lehrerinnen da wohl unter anderen Regeln weiter arbeiten können/müssen, während in der Betreuung andere Maßstäbe gelten. Bei uns haben ja auch schon 3 Schwangere ein BV bekommen. Das ist aber schon Jahre her und ich weiß nicht ob es einfach daran lag, dass sie nicht gegen alles Immun waren oder ob es generell bei meinem AG so gehandhabt wird. Jabe einfach nur Angst das mitzuteilen und dass ich Montag dann trotzdem wieder hin muss. Ich will einfach nichts riskieren.

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Dann lass dich krank schreiben

Antwort von misses-cat am 14.11.2023, 17:40 Uhr

Wenn du Schwangerschaftsbedingt krank bist werden die Monate wo du in Krankengeld rutscht ausgeklammert.
Hier wird dir niemand sagen können wie dein Arbeitgeber das handhabt.
Hier arbeiten schwangere Erzieherinnen in der IGS weiter ( aktuell zwei in der Schule meiner Kinder)

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Re: Beschäftigungsverbot Erzieherin OGS

Antwort von corinni22, 37. SSW am 14.11.2023, 17:44 Uhr

Ja das kann gut möglich sein - deswegen berichte ich einfach aus meiner Perspektive
Ich bin dort als Lehrerin tätig. Und bei uns gab es auch ein generelles BV, dieses ist jedoch seit den Pfingstferien aufgehoben. Das heißt wenn der Frauenarzt kein medizinisches Verbot ausspricht (wir hatten z.B. eine Kollegin mit sehr starker Übelkeit - die war seit der Schwangerschaft zuhause), gehen die Lehrerinnen zumindest normal arbeiten. Der Arbeitgeber bespricht dann nur einige Dinge, z.B. muss man keine Pausenaufsicht mehr machen oder man hat z.B. das Recht auf ein kühleres Klassenzimmer weil einige Klassenräume sich im Sommer stärker aufheizen usw
Aber das ist wie gesagt nur die Lehrersicht

Ich vermute, wenn deine Frauenärztin am Freitag nichts anderes sagt (aber frag doch konkret nach), wirst du wahrscheinlich am Montag auf Arbeit gehen müssen. Falls für Erzieher etwas anderes gilt, wird dich dein AG heim schicken wenn bei euch andere Regelungen gelten. Er würde sich ja sonst strafbar machen wenn er sich nicht an die Regelungen hält. Vielleicht kannst du ja eine schwangere Kollegin ansprechen?

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Re: Beschäftigungsverbot Erzieherin OGS

Antwort von Kasi88 am 14.11.2023, 20:50 Uhr

Hallo,
Ich bin auch Erzieherin, allerdings in einer Krippe und dazu nebenher im Betriebsrat. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung mit dir durchführen und danach entscheiden. Ich gehe in einer Schule nicht von einem BV aus, aus welchem Grund auch, da geht es ja vorwiegend um pflegerische Dinge, heben, Hilfestellungen im Alltag bei noch nicht so selbstständigen Kindern, Schichtarbeit, Nachtarbeit, solche Dinge… das trifft in der Schule ja nicht zu. Und da es Büroarbeit gibt, gäbe es ja eh eine Alternative für dich.
Selbst ich bekomme in der Krippe dann einen Laptop und arbeite Schreibkram von zuhause aus ab. Noch bin ich bis zur Bestätigung krankgeschrieben durch den Frauenarzt, die bekomme ich aber hoffentlich am Freitag (ebenfalls 6. Woche) und dann geht die Sache offiziell zum Arbeitgeber. Meine Leitung weiß warum ich „krank“ bin. Somit ist sie auf meinen Ausfall in Präsenz vorbereitet.
Nach der offiziellen Meldung geht es zum Betriebsarzt, dort wird dann alles gecheckt im Blut und dann gibt dieser dem Arbeitgeber eine Empfehlung ob BV oder nicht. Bis dahin ist man freigestellt und geht dann gegebenenfalls in die mobile Arbeit.
Ich denke aber tatsächlich nicht, dass es sich in der Schule begründen lässt.

Lg und alles Gute

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Re: Beschäftigungsverbot Erzieherin OGS

Antwort von Kasi88 am 14.11.2023, 20:53 Uhr

Nachtrag:

Treten für Schwangere oder das Kind gefährliche Krankheiten auf, wird der Arbeitgeber dich vermutlich freistellen, bis die Gefahr gebannt ist.

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Re: Beschäftigungsverbot Erzieherin OGS

Antwort von anna-, 25. SSW am 15.11.2023, 20:56 Uhr

Es kommt ehrlich gesagt sehr auf den AG/Träger an.

Schwangere Erzieherinnen in Kitas und Wohngruppen kommen ja auch nicht mehr unbedingt ins BV bzw nur wenn wirklich Immunitäten fehlen, während andere sofort schicken und ich behaupte mal, dass man da deutlich mehr mit Viren, Bakterien und auch körperlicher Anstrengung konfrontiert ist. Als Leitung müsstest du doch eigentlich wissen, wie dein AG mit Schwangeren umgeht (also auch Lehrkräfte).

Normalerweise muss aber dein Immunstatus geprüft werden, da du mit vielen Menschen arbeitest. Du kannst auch drauf bestehen, wenn dein AG sich weigert und dich weiter arbeiten lassen will - auf kosten des AGs. Wenn Immunitäten fehlen, kann es zum BV führen - muss es aber nicht (das entscheidet erst der Betriebsarzt, dann der AG). Dein AG kann dich auch für andere, geeignete Arbeiten einsetzten. Wenn du alle Immunitäten hast, wirst du auch nicht in die Gefahr kommen, dich mit was schlimmen anzustecken. Corona ist übrigens nicht gefährlicher als eine normale Grippe für Schwangere und trotzdem wird man enger kontrolliert.

Auf Hygiene musst du logischerweise auch selbst achten, denn wenn du ehrlich bist, kannst du dich sowieso überall anstecken. Masken sind ja mittlerweile okay, trag sie, wenn du dich sicherer damit fühlst.

Die Ängste gehören leider zu einer Schwangerschaft dazu und du kannst natürlich versuchen über deinen FA ein BV zu bekommen, aber es ist halt, sollte es medizinisch keinen Grund geben, einfach verboten für den FA. Einige machen es trotzdem, wird halt wirklich problematisch, wenn dein AG das dann hinterfragt. Nette Betriebsärzte schicken auch schnell, denen ist es meist egaler und da sie als AG zählen, wird das normalerweise weniger hinterfragt.

Bis zur Klärung deiner Immunität muss du normalerweise aber auch freigestellt werden. Anordnen kann der AG das aber erst, wenn du die Schwangerschaft mitteilst.

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Re: Beschäftigungsverbot Erzieherin OGS

Antwort von Tat.jana am 16.11.2023, 13:53 Uhr

Hallo,
herzlichen Glückwünsch zur Schwangerschaft!

Ich bin Erzieherin und aktuell mit meinem 2. Kind schwanger.
Bei meinem 1.Kind war das 1. Corona Jahr. Damals habe ich über meinen Gyn ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen. Aber dadurch bedingt, dass ich bereits vorher unfassbar viel Stress und Druck auf der Arbeit hatte. Was schon vorher zu körperlichen Symptomen geführt hat. Mein AG hat damals zwar eine Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt und mich ins teilweise Beschäftigungsverbot geschickt, wollte aber dass ich von zu Hause arbeite. Aufgrund der Vorgeschichte hat mein Gyn dem aber nicht zugestimmt und mir ein individuelles Verbot ausgesprochen, um mein Kind und mich zu schützen.
Nun in der 2.SS bin ich bei einem anderen AG beschäftigt. Ich habe bereits in der 4.Woche meiner Chefin bescheid gesagt und sie hat mich gebeten, mich erstmal Krankschreiben zu lassen.
Eigentlich ist das nicht rechtens und sie hätte mich freistellen müssen bis mein Immunstatus geklärt ist. Ich bin zum Betriebsarzt gegangen. Er hat mir direkt gesagt, dass aufgrund von Corona er eine Empfehlung ausspricht mich ins BV zu schicken. Zudem hatte ich keine Immunität gegen Ringelröteln. D.h. man darf bis Ende 20. Woche sowieso nicht mit Kindern arbeiten.
Ich habe aufgrund der Empfehlung des Betriebsarztes und der Gefährdungsbeurteilung meiner Chefin nun ein komplettes BV bekommen.
Ich weiss nicht wie es in der OGS ist aber für Kitas macht es langfristig mehr Sinn ein BV auszustellen, da die Stelle für die Zeit neu besetzt werden kann. Bei Schwangeren ist es ja auch zum Beispiel so dass wenn Scharlach Auftritt man sofort nach Hause geschickt werden MUSS und erst einige Tage nach dem letzten Auftreten wiederkommen darf.

Ich denke auch in der OGS muss dein Immunstatus geprüft werden und solange wirst du eigentlich freigestellt. Achte darauf, dass du auf Ringelröteln getestet wirst und nicht nur auf Röteln - falls der Gyn das macht. Ansonsten sprich mit deinem Gyn bzw Hausarzt über deine Ängste und Sorgen, es wird bestimmt eine Lösung möglich sein.
Alles gute Dir!

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