Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Sille74 am 09.11.2017, 18:26 Uhr

kostet der Kaffee im Brauhaus wirklich extra ?

Nein, das stimmt so nicht, dass das Nichtanlaufen eines Hafens wegen schlechten Wetters in keinem Fall Ansprüche nach sich zieht. Lediglich die Ansprüche auf Schadensersatz (entgangene Urlaubsfreude oder vertane Urlaubszeit) entfallen, da diese von Verschulden abhängig sind. Verschuldensunabhängige Ansprüche wie solche aus Mängeln bestehen grundsätzlich, können aber u.U. per AGB ausgeschlossen werden. Da gehen wohl die Ansichten etwas auseinander, inwieweit das zulässig ist ...

 
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