Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Sille74 am 09.11.2017, 13:16 Uhr

Die Frage ist doch, ....

Ja klar! Wenn die Leute nicht bereit waren, etwas zu warten und dann sozusagen von sich aus in das andere Frühstücksrstaurant gegangen sind, ist das etwas anderes (wobei ich finde, dass selbst dann der gezahlte Preis fürs Frühstück hätte angerechnet werden sollen) ... Aber selbst dann würde ich es nicht ganz ausschließen, dass vielleicht zumindest ein Schadensersatzanspruch besteht, wenn die Wartezeit sonst ewig ("unzumutbar") gewesen wäre. Aber wenn sie dahin ausweichen mussten (hingeschickt wurden), weil es im eigentlichen Frühstücksrestaurant wegen der Masse an Leuten eh nichts mehr gegeben hätte, obwohl noch offizielle Frühstückszeit ist, geht das m.E. nicht ...

 
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