Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Sille74 am 10.11.2017, 8:26 Uhr

Aida - hat man da Chancen?

Neeeein! Grundsätzlich kann auch das Nichtanlaufen des Hafens reklamiert werden als Reisemangel, da diese Haftung verschuldensunabhängig ist. Möglicherweise ist die Haftung aber durch die AGB von AIDA für solxhe Fälle ausgeschlossen. Ob das wirksam ist, ist wohl umstritten, soweit ich das so oberflächlich feststellen konnte ... Und wieso ist das ,kt se, Frühstück wasserdicht korrekt?

Natürlich kann man nicht damit rechnen, dass die jetzt bereitwillig zahlen, im Gegenteil. Aber, wie gesagt, ich finde, schon es wenigstens probiert zu haben und sich nicht alles widerspruchslos gefallen zu lassen, verscjafft eine gewisse Befriedigung und tut gut. Aber da ist jeder anders ... Ich würde jedenfalls die Kosten für die Frühstücksgetränke zurückfordern (je nach Sachlage natürlich; da kommt es darauf an, wie die gebuchte Leistung war und wie es konkret abgelaufen ist ...), Erstattung für den nicht njtzbaren Pool und das Nichtanlaufen des Hafens fordern und ggf. Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreude wg. Pool und Frühsrücksunannehmlichkeiten ...

 
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