Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Sille74 am 09.11.2017, 11:38 Uhr

Aida - hat man da Chancen?

Den nicht nutzbaren Pool würde ich schon als Reisemangel sehen und von daher probieren, etwas vom Reisepreis zurückzubekommen. Bei Hotels geht man bei nicht nutzbarem Pool von einer Minderung des Reisepreises von 10 bis 20% aus. Es kommt natürlich immer auf die Leistungsbeschreibung an und hier ist ja auch noch zu berücksichtigen, dass es auch noch das 4 Elements gab. Aber trotzdem, hier sehe ich Erfolgsaussichten ...

Auch beim "Frühstücksproblem" sehe ich Chancen. Die Leute haben mit Frühstück gebucht und haben dafür bezahlt. Dann kann es eigentlich nicht sein, dass für "frühstücksübliche" Getränke (quasi nochmal) bezahlt werden muss, nur, weil das Frühstücksrestaurant nicht genügend Plätze bietet für die angenommenen Gäste. Aber auch hier: maßgeblich ist die tatsächlich gebuchte Leistung, wobei ich mir da kaum eine Formuöierung vorstellen kann, mit der der Beranstalter seine Pflicht, ein adäquates Frühstück (mit entsprechenden Getränken) zu stellen, weg kommt.

Beim nicht angelaufenen Hafen wird vom Veranstalter natürlich die "höhere Gewalt" ins Spiel gebracht werden ... Das mit der höheren Gewalt wird aber nur relevant, wenn es um eine Ansprüche geht, für die eine "Schuld" des in Anspruch genommenen erforderlich ist. Das ist bei der Frage der ordnungsgemäßen Leistungserbringung nicht der Fall. Und das Anlaufen des entsprechenden Hafens gehört zur gebuchten Leistung ... Bei Totalausfall kann die Minderung/Erstattung bis zu 30% des Reisepreises ausmachen, meine ich, mal wo gelesen zu haben ...

Wenig Möglichkeiten sehe ich allerdings bei der Arztrechnung. Die ist zwar horrend, aber der ärztliche dienst wurde nunmal in Anspruch genommen ... Die Rechnung würde ich vei der Krankenkasse einreichen, virlleicht übernimmt die wenigstens einen Teil ...

 
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