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Geschrieben von Sonntagskinder am 28.09.2008, 17:50 Uhr

widerspruch kindergartenbeitrag???

Hmm auch wenn ich mich jetzt bei dir sicherlich unbeliebt mache :-) aber ich finde die Entscheidung vom Amt vollkommen in Ordnung, fakt ist nunmal das ihr beim Amt als eheähnliche gemeinschaft geführt seit, weil ihr in ein und demselben Haushalt lebt, und wenn dein Freund arbeitslos ist, ist auf jeden fall die betreuung deiner kleinen gesichert! Ob er nun der Vater ist oder nicht! Ist bei mir hier zuhause nicht anders! Das hat nichts damit zu tun das sich das amt gegen dich verschworen hat, aber ich denke mal es gibt Mütter die AE sind die keinerlei möglichkeit haben ihr Kind anderweitig unterzubringen, die haben einen ganztagesplatz mehr als nötig damit sie arbeiten gehen können um für ihr kind sorgen zu können , und von daher vorrangig bei sowas behandelt werden! Von daher ist das schon ok finde ich!
Sobald dein Freund arbeit hat wird sich das mit der Bewilligung denke ich wieder regeln lassen, weil dann seit ihr WIRKLICH auf einen ganztagesplatz angewiesen!
Aber jetzt kann ich die antwort die du da vom amt bekommen hast, verstehen!

LG

 
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