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Geschrieben von hormoni am 26.09.2008, 14:52 Uhr

widerspruch kindergartenbeitrag???

Hallo!

Ich würde jetzt zuerst einmal dem Bescheid widersprechen und zur Begründung folgendes sagen:

1. handelt es sich bei deinem Partner NICHT um den Vater des Kindes, sondern um deinen Lebensgefährten der derzeit ebenfalls auf Arbeitssuche ist. Sofern ihr Gütertrennung vereinbart habt, würde ich das auch Angeben.

2. würde ich explizit auf den Schichtdienst hinweisen - auch darauf, dass du Nachtdienst hast, sofern dein Freund nicht da ist, auch noch diese Betreuungskosten für den Babysitter übernehmen musst.

Dann würde ich an deiner Stelle das persönliche Gespräch mit der Kindergartenleitung suchen - notfalls geh bis zum Bürgermeister oder Landrat. Hat meine Schwägerin (Insolvenz) auch gemacht, weil sie wieder arbeiten gehen wollte, aber sie keinen KiGA Platz bekommen hat...und als sie ihn endlich hatte, wäre er überteuert gewesen...Um das Ganze abzukürzen: Es hat sich gelohnt. Auch den örtlichen Pfarrer kannst du einschalten....

Du könntest übrigens auch mit deinem AG sprechen. Manche Arbeitnehmer übernehmen die Kindergartengebühren, da es sich für sie steuerlich lohnt. Ich bin auch exam. Krankenschwester und mein AG hats damals übernommen - ist allerdings schon ein paar Jährchen her. Mittlerweile bin ich GANZ daheim und wir setzen die Gebühren am Jahresende von der Steuer ab.

Es wird dich ein bischen Kraft und Aufwand kosten, aber meist Lohnt sich dann die Initiative auch. Da viele das NICHT wissen: du könntest auch versuchen, Wohngeld zu beantragen. Das dürfte zwar nicht viel sein, aber versuchen könntest dus ja...dann wär der KiGA Beitrag evtl auch wieder drin.

LG

hormoni

 
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