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Geschrieben von Jeckyll am 23.02.2010, 19:58 Uhr

Was bedeutet die Aussage der KIGA-Leiterin "Ich muss die Sache melden"

Ohne zu wissen was deine Tochter mitgebracht hat kann man dazu überhaupt nichts sagen. Grundsätzlich müssen Krankheiten die nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig sind beim Gesundheitsamt gemeldet werden, Vorkomnisse die das Kindeswohl gefährden (zB eben ein Pornoheftchen dem Jugendamt), fehlende Elternbeiträge (sofern das nicht schon zentral geregelt wird) dem Träger.
Sonst fällt mir nichts ein was meldepflichtig wäre.
Bin jetzt aber auch schon neugierig was dein Mann mitgegeben hat daß sich die Leitung genötigt fühlte dich in der Arbeit anzurufen...

 
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