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Geschrieben von skuecken am 08.10.2008, 9:34 Uhr

Sozialgesetzbuch

Hallo in einem der Sozialgesetzbücher steht drin, dassman seine Kinder maximal 11 Stunden am Tag fremd betreuen lassen darf, ansonsten gibt es da keine gesetzlichen Festlgungen, es sei denn es gibt in eurem Bundesland noch irgendwelche speziellen Regelungen.

LG

 
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