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Geschrieben von Briefkopf am 20.03.2018, 20:05 Uhr

Natürlich kommst du da raus

Falls du die Entscheidung des BGH · Urteil vom 18. Februar 2016 · Az. III ZR 126/15 meinst, geht aus den Entscheidungsgründen hervor, dass das Gericht keine rechtlichen Bedenken gegen eine zweimonatige Kündigungsfrist hat. Das Gericht trifft keine Entscheidung über längere Kündigungsfristen. Damit kann man dieses Urteil für diese konkrete Fragestellung nicht zu Rate ziehen. Es gibt zu diesem Thematik keine Entscheidungen eines OLG in Deutschland. Eine Entscheidung eines einzelnen Amtsrichters ist zu vernächlässigen. Dies interessiert kein anderes Gericht in Deutschland.

 
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