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Geschrieben von cube am 21.03.2018, 9:07 Uhr

Kita ist auch BL-Recht

da - ähnlich dem Schulrecht - KiGa´s Ländersache sind, wird natürlich für jedes Bundesland vor dem zuständigen Gericht im Zweifelsfall entschieden. Dennoch werden Urteile aus anderen BL´s selbstverständlich berücksichtigt oder auch als Argumentation für das "eigene" Urteil mit ins Feld geführt.
Es ist bereits mehrfach entschieden worden, daß die Kündigung zu nur einem möglichen Termin (zB nur zum Ende des Kita-Jahres) eine unangemessene Benachteiligung der Eltern darstellt. Auch besonders lange "Vorlaufzeiten" oder besonders kurze wurden bereits als unzulässig da benachteiligend angesehen.
Ja, es sind alles Einzelfallentscheidungen, aber das sind eben nun mal die, auf die man sich in seiner Argumentation stützen muß/kann. Ansonsten bliebe ja nur der sofortige gang zum Anwalt, respektive Gericht.
In diesem Fall hier kommt ja hinzu: bis zum Beginn des neuen Kita-Jahres und der Aufnahme des Kindes vergehen noch 6! Monate. der Kiga hat also wirklich Zeit, einen neuen "Kunden" zu finden.
Natürlich kann hier keiner mit absoluter Sicherheit sagen, wie entschieden werden würde. Aber bei der zunehmenden Masse an Urteilen bzgl. der Knebelverträge von vielen Kitas kann man durchaus davon ausgehen, daß hier im Zweifelsfall zu Gunsten der Eltern entschieden würde.

 
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