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Geschrieben von Johanna3 am 20.03.2018, 15:00 Uhr

Finja

Einige Gesetze dienen durchaus dazu, in erster Linie Kunden zu schützen - ziemlich einseitig. Sonst gäbe es kein Kundenschutzgesetz. Auch in Kindertagesstätten gibt es Kunden und Dienstleister. Und unzulässige Vertragsklauseln dürfen ruhig unterschrieben werden. Gültigkeit erlangen sie durch eine Unterschrift trotzdem nicht. Sonst könnte man ja auch in den Vertrag schreiben, dass nur Kinder mit grünen Augen aufgenommen werden. Oder nur Kinder, deren Eltern Akademiker sind. Oder ähnlichen Blödsinn.

Und in aller Regel ist es so, dass eher von seiten der Kunden gekündigt werden kann als umgekehrt.

 
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