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Geschrieben von Briefkopf am 21.03.2018, 11:47 Uhr

@Briefkop: Bist du denn Jurist?

Es ist doch unerheblich ob ich zwei juristische Staatsexima habe oder nicht. Wenn jemand behautet, es gibt unzählige Urteile, dann soll die Person zumindest mitteilen, welche dies sind.
Und wenn jemand eine Empfehlung gibt, vor Gericht zu ziehen, dann hört der Spaß auf. Diese Empfehlung kann die Threaderstellerin eine Menge Geld kosten.

Ich gebe doch hier keine Rechtsempfehlung, wenn ich weder den Vertragstext noch den Sachverhalt genau kenne.

 
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