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Geschrieben von _LeA_ am 19.03.2018, 14:41 Uhr

Kann mir jemand helfen? Widerruf Kita- Vertrag vor Inkrafttreten?

Huhu zusammen....

ich habe am Freitag, 16.3 einen Betreuungsvertrag über 25 h bei einer Kita abgeschlossen. Start wäre der 1.8.2018. 
Nun habe ich heute eine Zusage einer anderen Kita erhalten die ich gerne annehmen möchte. Ich habe nunmehr- von Laien - erfahren dass ich kein Widerrufsrecht habe und auch im Vertrag steht nichts von einem 4- wöchigen Rücktrittsrecht. 
Zur Kündigungsfrist steht dort nur folgender satz: 
Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Kindergartenjahres möglich. 

Bin ich tatsächlich gebunden bis 1.8.19? Komme ich dort irgendwie "raus "? 

Gibt es irgendwas was ich rechtlich auf meiner Seite habe? Oder tatsächlich nur aus Kulanz?


Viele Grüße 
Lea

 
43 Antworten:

Re: Kann mir jemand helfen? Widerruf Kita- Vertrag vor Inkrafttreten?

Antwort von Tämelebäbchi am 19.03.2018, 15:19 Uhr

Ich würde das persönliche Gespräch suchen. So schnell wie möglich! Vielleicht ist def Vertrag noch nicht beim Träger angekommen.
Viele Grüße

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Re: Kann mir jemand helfen? Widerruf Kita- Vertrag vor Inkrafttreten?

Antwort von Johanna3 am 19.03.2018, 15:38 Uhr

Gerichtsurteile in ähnlichen Fällen lauteten: Ein Kündigungsfrist von zwei Monaten sind üblich. Mehr als drei Monate sind nicht erlaubt, da sie Eltern unverhältnismäßig benachteiligen würden! Und natürlich ist es erlaubt auch mitten im Jahr zu kündigen. Du kannst ja fragen, ob man es auf einen Prozess ankommen lassen will, den du ohne Zweifel gewinnen würdest.

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Re: Kann mir jemand helfen? Widerruf Kita- Vertrag vor Inkrafttreten?

Antwort von Oktaevlein am 19.03.2018, 15:45 Uhr

Hallo,

wie es rechtlich ist, weiß ich nicht. Vermutlich ist das sogar je nach Bundesland und Träger unterschiedlich.

Ich würde einfach dort anrufen und die Situation schildern. Bestimmt gibt es eine Warteliste und der Platz kann unkompliziert neu besetzt werden?

Einfach mal nett nachfragen. Viel Glück!

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Re: Kann mir jemand helfen? Widerruf Kita- Vertrag vor Inkrafttreten?

Antwort von Mimi987 am 19.03.2018, 18:51 Uhr

Aus den bisherigen einschlägigen Urteilen lässt sich eine höchstens dreimonatige Kündigungsfrist ableiten begründet auf bgb 307 und 309- unverhältnissmässige Benachteiligung.

Ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gibt es hier lt. Deiner Angaben nicht, da es nicht unter 355 bgb fällt. Es handelt sich zudem weder um Kaufvertrag noch um Darlehen etc,

Ich würde einfach schnellstmöglich das Gespräch suchen.
Sollte es da kein Einlenken geben bleibt nur Anwalt und ggfs. Der Gang vors Gericht.

Aber soweit im Vorfeld denke ich wird es gute Chancen geben.

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Re: Kann mir jemand helfen? Widerruf Kita- Vertrag vor Inkrafttreten?

Antwort von Natalie-NRW am 20.03.2018, 0:06 Uhr

Hallo LeA,
ich hatte eine ähnliche Situation wie bei Dir. Bei mir hat es mit dem Widerrufen des Kita-Vertrages gut geklappt. In unserem Kita-Vertrag stand auch nichts über Widerrufsrecht. Ich kann Dir leider nicht sagen, ob das Kulanz war. Vielleicht sprichst Du mir der Kita-Leitung.

Viel Erfolg!

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Re: Kann mir jemand helfen? Widerruf Kita- Vertrag vor Inkrafttreten?

Antwort von FinjasMum2013 am 20.03.2018, 0:34 Uhr

Entschuldigung ich versteh das irgendwie nicht. Kenne es nur so, man guckt sich erst mehrere Kindergärten die in Frage kommen an, und entscheidet sich dann für einen.
Kann irgendwie nicht nachvollziehen warum man schon nen Vertrag unterschreibt, bevor sich alle angesehen zu haben.
Daher kann ich gut verstehen das Kitas sowas nicht einfach so rückgängig machen wollen.
Aber gut, nun ist das Kind nunmal in den Brunnen gefallen.Vielleicht hast du ja Glück und es klappt doch noch mit der anderen Kita.
Ich hätte es für meinen Teil nicht so schlimm gefunden wenn es eine der anderen Kitas geworden wäre.
Wir mussten uns allerdings gleich für mehrere im Ort bewerben und wurden dann eingeteilt wo es passte.

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Re: Kann mir jemand helfen? Widerruf Kita- Vertrag vor Inkrafttreten?

Antwort von Tini_79 am 20.03.2018, 7:04 Uhr

Das Widerrufsrecht bezieht sich nur auf Fernabsatzverträge.
Selbstverständlich kann man einen normalen Vertrag nicht einfach widerrufen, das wäre ja schön blöd für beide Seiten. Stell dir vor, du vereinbarst etwas und der andere sagt eine Woche später Pustekuchen...

Rede mit der Kita. Meist sind die Plätze ja begeht und sie finden dann schnell andere Interessenten. Ich würde halt nicht unbedingt sagen, dass du eine andere Kita möchtest, sondern zB dass du schwanger bist und den Platz nicht brauchst oder dass die andere Einrichtungen besser gelegen ist, sodass die Großeltern unterstützen können oder sowas halt.

Trotzdem bleibst du auf die Kulanz der Einrichtung angewiesen.

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Finja

Antwort von Tini_79 am 20.03.2018, 7:09 Uhr

Wenn man dazu in Ruhe die Möglichkeit hat, ist es natürlich am besten.

Leider gibt es ja aber teilweise richtige Kämpfe um die Plätze. Wenn die Kitaleitung sagt: "unterschreiben Sie diese Woche, sonst ist der Platz weg"- was machst du dann?
Und keiner will hören, dass er nicht erste Wahl ist und man noch auf die Zusage einer anderen Kita wartet.

Ähnlich kann es einem ja auch gehen, wenn man einen neuen Job sucht. Der eine bietet schon den Job an, aber man wartet noch auf eine andere Firma.

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Re: Kann mir jemand helfen? Widerruf Kita- Vertrag vor Inkrafttreten?

Antwort von Tini_79 am 20.03.2018, 7:10 Uhr

Wobei der o.g. Einwand bzgl der sehr langen Kündigungsfrist natürlich richtig ist!

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Re: Finja

Antwort von Dream2014 am 20.03.2018, 7:19 Uhr

Da hast du natürlich Recht, dennoch sollte man sich im Klaren sein das man einen Bindenden Vertrag unterschrieben hat an den man sich verpflichtet seinen Teil zu erfüllen.
Dabei sollte die Kündigungsfrist schon angemessen sein, das ist klar. Aber ich stell mir gerade vor die Kindergärten widerrufen den Vertrag - dann ist das Geschrei auch groß. Und Gesetze gelten nicht nur in eine Richtung.

Sprich erst überlegen, dann unterschreiben.

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Re: Kann mir jemand helfen? Widerruf Kita- Vertrag vor Inkrafttreten?

Antwort von _LeA_ am 20.03.2018, 11:28 Uhr

Danke allen die geantwortet haben.
Leider wurde uns mitgeteilt dass wir rein rechtlich GARNICHT aus dem Vertrag kommen. Die Kita zu der ich nun möchte versucht nun, dass ich dort noch heraus komme.... so von Leitung zu Leitung...

Es sind also nicht alle so nett und offen und denken wie wir..im Sinne von " der Platz kann ja neu besetzt werden " ....

Ich kann nun nur abwarten....
Und die neue Kita nimmt mich nicht bindend wenn die Alte nicht absagt. Voll der doofe Schwebezustand nun...

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Re: Natürlich kommst du da raus

Antwort von cube am 20.03.2018, 12:07 Uhr

1. Widerrufsrecht ist hier vertraglich nicht eingeräumt, also fällt das weg. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Widerrufsrecht von 14 Tagen lediglich bei Haustür- und Internet-Geschäften. Also da liegt die Kita richtig.

2. Kündigungsfristen dürfen nicht länger als 3 Monate betragen. Das hat der BGH so beschlossen. Was die Kita in ihren Vertrag schreibt, ist damit nicht relevant und würde vor Gericht keinen Bestand haben. BGH sticht Kita-Vertrag :-)

3. In eurem Vertrag steht: "nur zum Ende des Kita-Jahres". Das aktuelle Kita-Jahr endet aber am 31.07.2018. Selbst, wenn ich die unzulässige Kündigungsfrist akzeptiere, kann ich dennoch zum 31.07.2018 kündigen. Oder steht im Vertrag, ihr müsst diesen erst angetreten haben/euer Kind mindestens 1 Tag gebracht haben, bevor eine Kündigung erfolgen darf?
Wenn nicht, beruft euch auf den Vertrag und kündigt fristgerecht zum Ende des aktuellen Kita-Jahres :-) (Das nennt man dann "mit den eigenen Waffen schlagen" ;-)

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unzulässige Vertragsklausel!

Antwort von Johanna3 am 20.03.2018, 12:41 Uhr

Das hat mit Nettsein und Offenheit NICHTS zu tun. Es ist sogar unerheblich, ob der Platz neu besetzt werden kann. Es darf im Kitavertrag keine Kündigungsfrist über drei Monate hinausgehen! Es ist auch unzulässig, die Kündigungsfrist nur auf das Ende eines Kitajahres zu beschränken.

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Re: Natürlich kommst du da raus

Antwort von Tini_79 am 20.03.2018, 13:12 Uhr

Bist du sicher?
Der Vertrag beginnt ja erst ab 1.8.- oder kann man nicht vorher kündigen.
Ich denke, sie können ab 1.8. mit mind 3 Monaten Frist kündigen, müssen also 3 Monate zahlen.

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Re: Natürlich kommst du da raus

Antwort von _LeA_ am 20.03.2018, 13:21 Uhr

Danke für eure Hilfe

Ich bin seit paar Tagen völlig aufgelöst deswegen....
BGH sticht Kita gefällt mir. Aber ganz ehrlich... warum muss man heute mit solchen Bandagen ankommen? Ich bin immer so eingestellt dass man doch immer einen Kompromiss findet und alle immer soweit es geht zufrieden machen kann- je nach Situation.
Ich arbeite auch im Büro und irgendwo will man doch auch echt ohne unnötigen Stress sein Leben leben....gerade wegen dem kita platz Mangel...das müsste doch absolut reibungslos klappen ...

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Re: Natürlich kommst du da raus

Antwort von _LeA_ am 20.03.2018, 13:22 Uhr

Drei Monate ab 1.8 zahlen wäre für mich auch ok. Aber ich soll nun nur abwarten und Chefin der Kita 2 ruft Chefin der Kita 1 an...

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Re: Natürlich kommst du da raus

Antwort von Johanna3 am 20.03.2018, 13:24 Uhr

Man kann ihn auch vor Beginn der Laufzeit kündigen - es sei denn dies wurde explizit im Vertrag ausgeschlossen. Meistens ist dies nicht der Fall. Es könnte sogar der (unzulässig vorgeschriebene) Kündigungstermin eingehalten werden.

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Re: Natürlich kommst du da raus

Antwort von Dream2014 am 20.03.2018, 13:29 Uhr

Ganz ehrlich nochmal ihr habt den Vertrag doch unterschrieben. Ich sag ja was wäre wenn der Kiga euch einfach so kündigt und ihr noch keine andere Betreuungsmöglichkeit habt, wäret ihr dann auch Kompromissbereit?

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Re: Natürlich kommst du da raus

Antwort von Johanna3 am 20.03.2018, 14:54 Uhr

Es geht doch aber eher um den rechtlichen Aspekt. Sicher würde keiner sagen, ich zahle kulanterweise freiwillig weiter, obwohl Fälle des BGH belegen, dass ich dies nicht muss. Und wenn der Träger etwas in den Vertrag schreibt, was rechtlich nicht haltbar, ist dies Problem des Trägers - und nicht etwa das des "Kunden".

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Re: Finja

Antwort von Johanna3 am 20.03.2018, 15:00 Uhr

Einige Gesetze dienen durchaus dazu, in erster Linie Kunden zu schützen - ziemlich einseitig. Sonst gäbe es kein Kundenschutzgesetz. Auch in Kindertagesstätten gibt es Kunden und Dienstleister. Und unzulässige Vertragsklauseln dürfen ruhig unterschrieben werden. Gültigkeit erlangen sie durch eine Unterschrift trotzdem nicht. Sonst könnte man ja auch in den Vertrag schreiben, dass nur Kinder mit grünen Augen aufgenommen werden. Oder nur Kinder, deren Eltern Akademiker sind. Oder ähnlichen Blödsinn.

Und in aller Regel ist es so, dass eher von seiten der Kunden gekündigt werden kann als umgekehrt.

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Re: Natürlich kommst du da raus

Antwort von cube am 20.03.2018, 18:15 Uhr

Es geht um unzulässige Kündigungsfristen oder - auch nicht zulässig - nur 1 Termin zur Kündigung. Es geht nicht darum, fristlos zu kündigen. Der KiGa hat Monate Zeit, einen neuen Kunden zu finden und daher keinen unzumutbaren Nachteil. Sehr wohl aber die AP, wenn sie praktisch nur zum Jahresende kündigen darf.

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Re: Natürlich kommst du da raus

Antwort von Briefkopf am 20.03.2018, 18:55 Uhr

Wer sagt, dass die Kündigungsfrist im Vertrag unzulässig ist? Bitte konkrete Quellen nennen, die dies belegen.

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Re: unzulässige Vertragsklausel!

Antwort von Briefkopf am 20.03.2018, 18:55 Uhr

Wer sagt das?

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Re: Natürlich kommst du da raus

Antwort von cube am 20.03.2018, 19:11 Uhr

BGH. kannst du googeln. Oder Amtsgericht MÜnchen als Präzedenzfall. Und google auch gleich mal Höflichkeit ;-)

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Re: Natürlich kommst du da raus

Antwort von HSVMarie am 20.03.2018, 19:22 Uhr

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fehlerhafte-kuendigungsfristen-im-kindergartenvertrag_088870.html

Da steht es irgendwo im Text. 3 Monate höchstens.

BGB Paragraph 309 9c

BGB Paragraph 307

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Re: unzulässige Vertragsklausel!

Antwort von HSVMarie am 20.03.2018, 19:26 Uhr

Das BGB das ist so ein Buch das sich Bürgerliches Gesetzbuch nennt. Da stehen Gesetze drin. Kannst du ja mal googeln

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Re: Natürlich kommst du da raus

Antwort von Briefkopf am 20.03.2018, 20:05 Uhr

Falls du die Entscheidung des BGH · Urteil vom 18. Februar 2016 · Az. III ZR 126/15 meinst, geht aus den Entscheidungsgründen hervor, dass das Gericht keine rechtlichen Bedenken gegen eine zweimonatige Kündigungsfrist hat. Das Gericht trifft keine Entscheidung über längere Kündigungsfristen. Damit kann man dieses Urteil für diese konkrete Fragestellung nicht zu Rate ziehen. Es gibt zu diesem Thematik keine Entscheidungen eines OLG in Deutschland. Eine Entscheidung eines einzelnen Amtsrichters ist zu vernächlässigen. Dies interessiert kein anderes Gericht in Deutschland.

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Re: unzulässige Vertragsklausel!

Antwort von Johanna3 am 20.03.2018, 21:50 Uhr

Gerichtsurteile. Begründung dieser: Unverhältnismäßige Benachteiligung der Eltern. Ziemlich zahlreich zu lesen.

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Re: unzulässige Vertragsklausel!

Antwort von Briefkopf am 20.03.2018, 22:18 Uhr

Ich würde mich freuen, wenn du diese Gerichtsurteile benennen könntest (welches Gericht mit AZ). Danke

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Re: unzulässige Vertragsklausel! Hier z.b.

Antwort von Mimi987 am 20.03.2018, 23:10 Uhr

AG München, Urteil v. 27.08.2015, Az.: 213 C 13499/15

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Re: Natürlich kommst du da raus - grundsätzliches

Antwort von Mimi987 am 20.03.2018, 23:48 Uhr

Ich möchte nur mal kurz darstellen, dass ein einzelnes Urteils eines Amtsgerichts zwar eine gewisse Richtung vorgeben mag, aber dies keine rechtsverbindliche Grundlage darstellt.
Und schon gar nicht, dass sich daraus eine unzulässige Vertragsklausel ableiten lässt. Siehe Mietrecht!

Es gab einige Urteile, in München, Düsseldorf und Hannover die bzgl. Der 3-Monatsregelung urteilten, aber das heisst noch lange nicht dass AG Berlin genauso unteilt - dort wurde sogar einmalig nur 1 Monat geurteilt.

Andere Amtsgerichte urteilten aber z.b. Auch dass bei einem Kindergartejahrende zum 31. Juli eine Kündigung zu Ende Mai oder Juni zu Unzeit wäre und damit ungültig. Egal welcher Kündigungvorlauf zu Grunde liegt

Das zeigt eben. - nur weil München so urteilt muss das Stuttgart noch lange nicht tun, es kann und oft passiert das auch - aber es kann auch anders kommen.

Grundsatzurteile gehen übers BGB und das hat zur regulären Kündigungsfrist noch nicht geurteilt.

Das BGB Urteil sprach sich ganz im Gegenteil gegen eine sofortige Sonderkündigungvariante z.B. Bei erfolgloser Eingewöhnung aus. Die dort vertraglich festgelegten 2 Monate Kündigungsfrist widersprechen nicht 307und 3909 bgb. Was nun aber die Höchstdauer oder der korekte Kündingungstermin ist wurde NICHT verhandelt.

Von daher sind solche Vertragsklauseln erst mal wie hier gültig.
Aber haben durchaus die gute Chance für unzumutbar erklärt zu werden - im jeweils konkreten Einzelfall - VOR GERICHT.

Bis dahin zählt der gute Wille und durchaus auch die Bedenken seitens des Trägers das vor Gericht auszufechten.

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Re: Natürlich kommst du da raus - grundsätzliches

Antwort von Mimi987 am 21.03.2018, 0:01 Uhr

Über den bgh nicht bgb

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Re: Natürlich kommst du da raus - grundsätzliches

Antwort von HSVMarie am 21.03.2018, 6:01 Uhr

Ja, ich hab auch nochmal nach gegoogelt. Aber ich denke die Chancen stünden ganz gut, wenn man damit vor Gericht ziehen würde.

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Re: Kita ist auch BL-Recht

Antwort von cube am 21.03.2018, 9:07 Uhr

da - ähnlich dem Schulrecht - KiGa´s Ländersache sind, wird natürlich für jedes Bundesland vor dem zuständigen Gericht im Zweifelsfall entschieden. Dennoch werden Urteile aus anderen BL´s selbstverständlich berücksichtigt oder auch als Argumentation für das "eigene" Urteil mit ins Feld geführt.
Es ist bereits mehrfach entschieden worden, daß die Kündigung zu nur einem möglichen Termin (zB nur zum Ende des Kita-Jahres) eine unangemessene Benachteiligung der Eltern darstellt. Auch besonders lange "Vorlaufzeiten" oder besonders kurze wurden bereits als unzulässig da benachteiligend angesehen.
Ja, es sind alles Einzelfallentscheidungen, aber das sind eben nun mal die, auf die man sich in seiner Argumentation stützen muß/kann. Ansonsten bliebe ja nur der sofortige gang zum Anwalt, respektive Gericht.
In diesem Fall hier kommt ja hinzu: bis zum Beginn des neuen Kita-Jahres und der Aufnahme des Kindes vergehen noch 6! Monate. der Kiga hat also wirklich Zeit, einen neuen "Kunden" zu finden.
Natürlich kann hier keiner mit absoluter Sicherheit sagen, wie entschieden werden würde. Aber bei der zunehmenden Masse an Urteilen bzgl. der Knebelverträge von vielen Kitas kann man durchaus davon ausgehen, daß hier im Zweifelsfall zu Gunsten der Eltern entschieden würde.

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Re: Natürlich kommst du da raus - grundsätzliches

Antwort von Briefkopf am 21.03.2018, 9:14 Uhr

Ich finde eine solche Aussage für einen Nichtjuristen, der keine Kenntnisse vom Vertragsrecht und anscheinend die gängigen Urteile zu diesem Thema noch nicht einmal im Volltext gelesen hat, für sehr gewagt. Über die Relevanz der einzelnen Entscheidung des AG München habe ich (als auch Mimi987) schon Ausführungen getätigt. Wenn du hier schon eine Empfehlung erteilst, dann solltest du wenigstens ein paar Kommentare zitieren, also beispielsweise Palandt oder MüKo.
Google!!! Wie wäre es mit juris usw

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Re: Kita ist auch BL-Recht

Antwort von Briefkopf am 21.03.2018, 9:26 Uhr

Hier geht es doch nicht um Öffentliches Recht (Schulrecht, Bildung), sondern um Zivilrecht. Hier wird immer von mehreren Entscheidungen gesprochen. Bis auf eine einzelne Entscheidung des AG München wurde nichts gepostet. Wenn ihr die Entscheidungen kennt und die Entscheidungsgründe gelesen habt, dann stellt doch für "Alle" die Fundstelle oder doch zumindest das Aktenzeichen der Entscheidung ein. So kann die Threaderstellerin auch wirksam gegen die KiTa bzw. deren Träger argumentieren.

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Re: Kann mir jemand helfen? Widerruf Kita- Vertrag vor Inkrafttreten?

Antwort von _LeA_ am 21.03.2018, 10:50 Uhr

Danke für die zahlreichen Beiträge. Kita 2 teilte mir sowieso mit, dass ich nun außen vor bin (vorerst) und die Kitas das untereinander zu regeln versuchen. Ich hoffe dass ich in den kommenden Tagen positiven Bescheid bekomme von Kita 2 dass der Vertrag den ich mit Kita 1 nunmal angeschlossen habe ( ja so war es nunmal und natürlich bin ich selber "Schuld ") irgendwie gekündigt oder der Platz neu besetzt werden kann durch ein anderes kind.

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Re: @Briefkop: Bist du denn Jurist?

Antwort von cube am 21.03.2018, 11:01 Uhr

Wenn du doch so bewandert bist in allen juristischen Fragen, dann gibt doch bitte der AP eine verbindliche und rechtskräftige Antwort und stelle dir deine Beratung gemäß der Gebührenverordnung für Juristen in Rechnung. Ach, du bist kein Jurist? Nur genau so eine hilfsbereite Mutter/Vater wie die meisten hier? Dann hör doch bitte auf anderen Fehler oder Ungenauigkeiten nachweisen wollen und beteilige dich einfach nett und freundlich daran, den fragenden Menschen hier zu helfen.
Jeder der hier fragt, weiß, daß hier keine Juristen oder sonstige Experten am Werk sind. Jeder, der hier antwortet, tut das in bester Absicht und der Annahme, etwas Hilfreiches beizutragen. Und glaub mir - die wenigsten haben etwas dagegen, sich über Mißverständnisse oder sonstige Dinge von anderen Foristen aufklären zu lassen. Aber dann doch bitte nicht in einem Ton der impliziert, dass das hier alles bzw. die Antworten einiger unter deinem Niveau ist.
Oder schreib im Rechtsforum - da bist du dann mit deiner Art in bester Gesellschaft.

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Re: @Briefkop: Und wo bleibt denn deine qualifizierte Antwort

Antwort von cube am 21.03.2018, 11:14 Uhr

an die AP? Sorry, aber es regt mich einfach wirklich auf, wenn jemand nur gegen andere tritt, selbst aber offenbar auch keinen besseren Ratschlag hat.
Wenn es dir nur darum geht gegen andere zu motzen, halt dich doch bitte raus.

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Re: @Briefkop: Bist du denn Jurist?

Antwort von Briefkopf am 21.03.2018, 11:47 Uhr

Es ist doch unerheblich ob ich zwei juristische Staatsexima habe oder nicht. Wenn jemand behautet, es gibt unzählige Urteile, dann soll die Person zumindest mitteilen, welche dies sind.
Und wenn jemand eine Empfehlung gibt, vor Gericht zu ziehen, dann hört der Spaß auf. Diese Empfehlung kann die Threaderstellerin eine Menge Geld kosten.

Ich gebe doch hier keine Rechtsempfehlung, wenn ich weder den Vertragstext noch den Sachverhalt genau kenne.

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Re: @Briefkop: Und wo bleibt denn deine qualifizierte Antwort

Antwort von Briefkopf am 21.03.2018, 11:52 Uhr

Ich motze nicht, sondern ich frage nach. Aber bislang habe ich noch keine Antworten auf meinen zu eueren Behauptungen erhalten.

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Re: Kann mir jemand helfen? Widerruf Kita- Vertrag vor Inkrafttreten?

Antwort von Mimi987 am 21.03.2018, 13:20 Uhr

Ich drück dir ehrlich die Daumen, dass es so geregelt wird.
Lg mimi

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Re: Kann mir jemand helfen? Widerruf Kita- Vertrag vor Inkrafttreten?

Antwort von _LeA_ am 26.03.2018, 15:27 Uhr

Danke Mimi... Anscheinend gibt es grünes Licht. Ich soll am 5.4 nochmal bei Kita2 vorsprechen.

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