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Geschrieben von Dream2014 am 20.03.2018, 7:19 Uhr

Finja

Da hast du natürlich Recht, dennoch sollte man sich im Klaren sein das man einen Bindenden Vertrag unterschrieben hat an den man sich verpflichtet seinen Teil zu erfüllen.
Dabei sollte die Kündigungsfrist schon angemessen sein, das ist klar. Aber ich stell mir gerade vor die Kindergärten widerrufen den Vertrag - dann ist das Geschrei auch groß. Und Gesetze gelten nicht nur in eine Richtung.

Sprich erst überlegen, dann unterschreiben.

 
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