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Geschrieben von cube am 20.03.2018, 12:07 Uhr

Natürlich kommst du da raus

1. Widerrufsrecht ist hier vertraglich nicht eingeräumt, also fällt das weg. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Widerrufsrecht von 14 Tagen lediglich bei Haustür- und Internet-Geschäften. Also da liegt die Kita richtig.

2. Kündigungsfristen dürfen nicht länger als 3 Monate betragen. Das hat der BGH so beschlossen. Was die Kita in ihren Vertrag schreibt, ist damit nicht relevant und würde vor Gericht keinen Bestand haben. BGH sticht Kita-Vertrag :-)

3. In eurem Vertrag steht: "nur zum Ende des Kita-Jahres". Das aktuelle Kita-Jahr endet aber am 31.07.2018. Selbst, wenn ich die unzulässige Kündigungsfrist akzeptiere, kann ich dennoch zum 31.07.2018 kündigen. Oder steht im Vertrag, ihr müsst diesen erst angetreten haben/euer Kind mindestens 1 Tag gebracht haben, bevor eine Kündigung erfolgen darf?
Wenn nicht, beruft euch auf den Vertrag und kündigt fristgerecht zum Ende des aktuellen Kita-Jahres :-) (Das nennt man dann "mit den eigenen Waffen schlagen" ;-)

 
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