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Geschrieben von ninas am 19.06.2008, 18:14 Uhr

Das sehe ich eigentlich nicht so.

Denn wenn das Unterstreichen Zensurenentscheidend ist, kann man dafür auch Punkte vergeben.

16 Punkte von 16 Punkte müsste dem Notenschlüssel nach eine 1 sein.
Eigentlich sogar nicht mal eine 1-, mit der ich aber eher leben könnte als mit einer +2. Denn eine 1- ist eine 1 und eine 2+ eine 2, obwohl die Noten nicht weit auseiander liegen.

Auf jeden Fall würde ich mal die Lehrerin danach fragen, ob es denn keinen verbindlichen Notenschlüssel gäbe.
Jede Arbeit wird nach einem Notenschlüssel bewertet, und wenn der Notenschlüssel nunmal 16 Punkte als eine 1 angibt, dann ist das auch eine 1. Esseidenn sie hat ihm für das nicht unterstreichen Punkte abgezogen.
Dann kann man sich nur ärgern aber nicht darauf bestehen, aber trotzdem kann man die Lehrerin ansprechen.

 
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