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Geschrieben von RM- am 07.09.2012, 23:14 Uhr

ok ok- jetzt mal der reihe nach- systematisch

du arbeitest- also zahlst du in die sozialsysteme ein- wenn du deinen job jetzt kündigen würdest,aus den on dir genannten gründen,bekommst du erstmal ne sperre ( max 12 wochen) -so jetzt beantragst du eine umschulung- bevor diese genehmmigt wird musst du erstmal eignungsteste machen und ggf zum amtsarzt- soweit so gut-- diese umschlung geht dann 2 jahre in denen du arbeitslosengeld beziehst, ( 67 deines jetigen einkommens) uuuuuuuuuuuunnnnnnnndddddddd du bist von 8-16:00 uhr in der schule- auch soweit so gut-- du kannst veruchen eine teilzeit umchulung zu bekommn doch diese sin rar ) -- wie regelt ihr DANN die schichten deines mannes??

so - gesetzt den fall du kannst nicht mehr im verkauf arbeiten aus gesundheitlichen gründen,würde dr rententräger für dich aufkommen- was bedeutet das diese nochmal mehr prüfen als das AA -

so und nun realistisch- du stehst in lohn und brot, es droht seitens des arbeitgebers keine kündigung, du würdest umsculen wollen in einen beruf aus den schon viele sich UMSCHULEN LASSEN weil sie es sowohl physisch und psychisch nicht mehr schaffen

nenne mir auch nur EINEN grund warum das AA dir eine umsculung zahln sollte die lcoker 10-15000 auro kostet + das übergangsgeld

wenn es bei der frau des freundes so war,gab es sicherlich noch deutlich andere gründe

 
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