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Geschrieben von Felica am 10.02.2020, 12:29 Uhr

Kann man Elternzeit pausieren?

Wenn der AG zustimmt dann ja. Ausser Härtefall.

Ist aber unnötig da man in der EZ ja kein Arbeitsverbot hat. Man darf nämlich in der EZ und auch bei EG, bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Allerdings muss das Einkommen der EG-Kasse mitgeteilt werden solange man noch welches bekommt. Beim EG kann es, je nachdem ob EG Plus oder Basis und wie hoch die Einkommensverluste sind, aber zu Kürzungen kommen. Sollte man also durchrechnen.

Wichtig wäre, damit dein Msnn Anspruch auf ALG1 hat braucht es eine Kinderbetreuung. Der Plan, du VZ, er ALG1, klappt also nicht. Du müsstest so arbeiten das du jederzeit die Betreuung des Kindes gewährleisten kannst wenn dein Mann wieder Arbeit hat. Alternative zu ALG1, er bleibt als Hauymann daheim und bezieht EG. Du gehst wieder VZ arbeiten. Mit der Begründung wäre es Härtefall und der AG kann der Verkürzung der EZ nicht widersprechen. Solltest du dann aber vor Ablauf des 2ten Geburtstages wieder in EZ gehen wollen, bedenke das der AG dem widersprechen kann.

Mein Rat also, du wechselst auf EG Plus falls noch nicht geschehen. Ausser du bekommst eh nur mindestsatz von 300 €, suchst dir einen Minijob oder TZ für Wochenende oder abends, dein Mynn nimmt ALG1 und suchst sich schnellst möglich einen neuen Job.

 
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