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Geschrieben von Felica am 11.02.2020, 13:27 Uhr

Du schreibst, er ist quasi sofort arbeitslos - d.h. er wurde fristlos gekündigt?!

Nein, hast du nicht. Der Vertrag läuft noch länger. Die 3 Monatsfrist ist also gar nicht davon betroffen.

Aber ich glaube aber an die Begründung für die Kündigung nicht, denke mal diese wurde vorgeschoben. Es brauch halt eine damit man einen AN bei dem man merkt es funktioniert nicht, wieder los werden kann. Betriebsbedingte ist da ein gern genutztes Mittel. Er ist noch in der Probezeit, da müsste man zwar nicht begründen, aber macht man es doch, ist betriebsbedingt eine Ootion unliebsame Diskussionen direkt zu vermeiden. Sieht halt besser aus statt dem, Sie passen nicht zu uns.

 
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