Geschrieben von manu2812 am 10.02.2020, 10:54 Uhr |
Elternzeit
Hallo
Ich habe mein erstes Kind im April 2013 geboren und meine Zwillinge im Oktober 2014. Wie lange kann ich Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragen?
Re: Elternzeit
Antwort von bellis123 am 10.02.2020, 11:00 Uhr
Na was hast du denn bisher beantragt bzw. genommen?
nur bis zum 8. LJ möglich
Antwort von Caot am 10.02.2020, 11:05 Uhr
Hier steht das ganz nett:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/wie-kann-ich-die-elternzeit-aufteilen-/124812
Re: Elternzeit
Antwort von Felica am 10.02.2020, 11:12 Uhr
Für jedes Kind bis zu 3 Jahre. Wobei ich fast damit rechne das du für die Zwillinge falsch EZ genommen hast und damit 3 Jahre verschenkt hast.
Die 3 Jahre können höchstens bis zum 8ten Lebensjahr genommen werden. Wobei für alle Kinder vor 07.15 nur bis zu 12 Monate nach dem 3ten Lebensjahr genommen werden können. Für Kinder welche danach geboren wurden können bis zu 24 Monate nach dem 3ten Lebensjahr übertragen werden. Für Zwillinge gilt, im Idealfall bis zu 6 Jahre EZ. Wenn, und nur dann, für jeden Zwilling einzeln EZ gemeldet wurde. Also erst für Zwilling A, dann für Zwilling B. Wurde nicht unterschieden, dann laufen beide Zeiten gleichzeitig. 6 Jahre sind aber erst für nach Juli 15 möglich, für die davor geborenen sind es längstens 5 Jahre.
Im besten Falle hast du also jetzt noch 1 Jahr für Kind 1, je ein Jahr für Kind 2 und 3.
Re: Elternzeit
Antwort von manu2812 am 10.02.2020, 11:14 Uhr
Bis Oktober 2020 habe ich beantragt.
Re: Elternzeit
Antwort von Mutti69 am 10.02.2020, 11:35 Uhr
Na, du müsstest schon schreiben wie du (jeweils - auf welches Kind) beantragt hast.
Warum fragst du? Willst du länger als bis Oktober 2020 oder wird dir das verwehrt?
Re: Elternzeit
Antwort von manu2812 am 10.02.2020, 11:39 Uhr
Für Kind 1 habe ich zwei Jahre beantragt, für Kind 2 drei Jahre und für Kind 3 zwei Jahre. Alle drei sind ja vor dem 01.07.2015 geboren.
Re: Elternzeit
Antwort von Mutti69 am 10.02.2020, 11:40 Uhr
Aber von wann bis wann?
Re: Elternzeit
Antwort von manu2812 am 10.02.2020, 11:53 Uhr
April 2013 - April 2015 für Kind 1 beantragt.
Dann aber von Mai 2014 - bis zum Mutterschutz Zwillinge gearbeitet.
Oktober 2014 - Oktober 2016 für Kind 2 Elternzeit.
Oktober 2016 - Oktober 2018 für Kind 3 Elternzeit.
Oktober 2018 - Oktober 2019 für Kind 2 Elternzeit.
Oktober 2019 - Oktober 2020 für Kind 1 Elternzeit.
Re: Elternzeit
Antwort von Saarlandmami2 am 10.02.2020, 17:39 Uhr
Du hast noch 1 Jahr für Kind 3
Kind 1 hast du keinen Anspruch drauf
Kind 2 sind 3 Jahre voll
Re: Elternzeit
Antwort von manu2812 am 10.02.2020, 18:43 Uhr
Die Zwillinge sind aber vor dem 01.07.2015 geboren. Dachte da gibt es nur 5 Jahre.
Re: Elternzeit
Antwort von Felica am 10.02.2020, 19:14 Uhr
EZ für Kind 1 04.13
Verbraucht bzw verfallen 2 Jahre
1 Jahr möglich bis zum Tag vor dem 8ten Geburtstag. Also 04. 21. Das hast du aber bis Oktober 2020 genommen. Also Kind 1 ist damit durch.
Kind 2 10.14 - 10.16
Also 2 Jahre verbraucht. Plus das Jahr 10.18-10.19. Damit alle 3 Jahre durch.
Kind 3 10.16-10.18, damit 1 Jahr vor dem 3ten Geburtstag, ein Jahr nach dem 3ten Geburtstag. Da nur ein Jahr über den 3ten Geburtstag übertragbar, bist du damit dann durch.
Ich würde sagen, dein Anspruch auf EZ endet im Oktober 20. Mehr geht nicht mehr.
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