Coronavirus

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Geschrieben von emilie.d. am 08.03.2023, 7:16 Uhr

Klar machen Kindergärten Aushänge

Das war ein Beispiel, dass es sowas wie "Bescheid geben" schon vor Covid gab.

In einer Praxis gilt Hausrecht und die Separierung von pos Cov Patienten in einer Gyn Praxis gibt eigentlich die Leitlinie deren FG (DGGG) vor. Der Gyn muss es nicht machen, aber wenn die AP in einer Praxis ist, wo das so ist, und sie sich nicht dran hält, muss sie uU einen neuen Gyn suchen.

 
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