Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 05.08.2005, 11:00 Uhr

@speedy - Nachtrag

Abfindung nur, wenn er ihr kündigt. Tut er aber nicht, er stellt ihr ihren alten Vollzeitarbeitsplatz wieder zur Verfügung, den sie aber nicht annehmen kann.

Wenn er nicht verpflichtet ist, eine Teilzeitstelle anzubieten - was durchaus möglich ist, dann ist sie es, die kündigen muss und dann gibts selbstverständlich keine Abfindung.

Aber: sie sollte sich jetzt schon eine Bestätigun gvom AG geben lassen, das ser ihr nur eine Vollzeitstelle anbieten kann und nicht TZ. DAmit zum Arbeitsamt und schon mal arbeitssuchend melden. Meines Wissens gibts dann keine Sperre, aber das ALG berechnet sich natürlich nur nach der Teilzeitstelle, denn man kann sich ja nur arbeitslos melden, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht - Kinderbetreuungssituation nachweisen.

Gruß Tina

 
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