Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 04.08.2005, 22:04 Uhr

Hilfe!!!!Arbeitslosengeld-Sperre???

Hi,
zunächst musst du mal etwas konkreter werden, was deine Beschäftigung vor Beginn der Elternzeit anbelangt, denn danach richten sich deine Rechte und Pflichten!

Hast du vor der Elternzeit vollzeit gearbeitet, musst du auch wieder so einsteigen, es sei denn, deine Firma stimmt einer anderen Regelung zu. Ein Recht auf eine Teilzeit-Stelle wegen Ende der Elternzeit gibt es nicht.

Allerdings könntest du einen Anspruch auf eine TZ-STelle haben wie jeder andere Arbeitnehmer auch, wenn dein Betrieb verschiedene Anforderungen erfüllt (z.B. mehr als 15 fest angestellte Mitarbeiter...). Dann kann dir der Wechsel auf eine TZ-Stelle nur verweigert werden, wenn gewichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Wenn es sogar einen Betriebsrat gibt, wende dich am besten zunächst an den, bzw. evtl. an die Frauenbeauftragte.

Sollte es keine Möglichkeit für eine TZ-Stelle für dich geben, bleibt dir nur, wieder vollzeit zu arbeiten oder selbst zu kündigen bzw. den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Je nach dem, ob dir die Stelle auch Vollzeit zumutbar gewesen wäre, wirst du dann folgerichtig auch vom AA gesperrt.

PS: Ein Anspruch auf eine Abfindung, wie von Nicole-Mami angedeutet gibt es im deutschen Recht nicht.

Gruß, Speedy

 
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