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Geschrieben von Benedikte am 22.03.2005, 20:41 Uhr

@benedikte...-Stichwort hasuhaltsnahe Dienstleistungen

Es ist, wie Du vermutest.ür die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen werden nur 12 % Nebenkosten für Steuer, KV und RV fällig und diese Abgaben kannst Du im Rahmen der Steuererklärung geltend machen ( in gewissen Sätzen jedenfalls, die wir nicht überschreiten).Diese Nebenkosten halte ich zwar auch für Betrug, weil die Hilfe keinen Anspruch dadurch erwirbt ( sprich, sie zahlt bzw. ich zahle in die RV und die KV, aber dafür gibt es keine Gegenleistungen), aber es ist überschaubar uhd durch die Absetzbarkeit bei der Steuer ein Nullsummenspiel- für die gewerblichen musst Du glaube ich über 20 % Nebenkosten zahlen.
Ja, meine ist bei der Knappschaft angemeldet- ich musste sie in Cottbus anmelden, kriege aber immer Post aus Bochum. Who cares.
Hintergrund dieser Geschichte war halt, dass jeder wußte, dass es in Deutschland Millionen schwarzarbeitender Putzfrauen gibt und man an die " dran" wollte- und das so unbürokratisch wie möglich.Bei mir war es früher auch so, dass ich den gazen hickhack scheute- aber jetzt läuft es wirklich gut.

Benedikte

 
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