Geschrieben von RenateK am 29.01.2003, 12:25 Uhr |
Urlaubsanspruch??????
Hallo Steffy,
während der Mutterschutzzeit hast Du ganz normalen Urlaubsanspruch (wie z. B. auch bei Krankheitszeiten), den Du nach dem Mutterschutz nehmen kannst. Gehst Du in Elternzeit wird der nicht genommene Urlaub auf das Jahr nach der Elternzeit übertragen.
Gruß, Renate
- Urlaubsanspruch?????? - Steffy 29.01.03, 11:28
- Re: Urlaubsanspruch?????? - RenateK 29.01.03, 12:25
- Re: Urlaubsanspruch?????? - Sylvia1 29.01.03, 12:56
- Re: Urlaubsanspruch?????? - tinai 29.01.03, 17:41
- Re: Urlaubsanspruch?????? - Sylvia1 29.01.03, 12:56
- Re: Urlaubsanspruch?????? - RenateK 29.01.03, 12:25
DRINGEND! Arbeiten im Erziehungsurlaub
Was Tun ??? Sorry lang
Hallo. Ich wollte mich mal kurz vorstellen, ich bin wohl demnächst regelmäßig hier *gg*
Bin Babysitter im Raum 768
NEUER BABYSITTER *HEUL*
"grübel" Babysitterlohn in HH - was zahlt ihr die Std???
Würde gerne bisschen Geld verdienen, am liebsteb von zuhause!
Reitet jemand von Euch? Oder hat ein Pferd?