Baby und Job

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Geschrieben von RenateK am 29.01.2003, 12:25 Uhr

Urlaubsanspruch??????

Hallo Steffy,
während der Mutterschutzzeit hast Du ganz normalen Urlaubsanspruch (wie z. B. auch bei Krankheitszeiten), den Du nach dem Mutterschutz nehmen kannst. Gehst Du in Elternzeit wird der nicht genommene Urlaub auf das Jahr nach der Elternzeit übertragen.
Gruß, Renate

 
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