Geschrieben von tinai am 29.01.2003, 17:41 Uhr |
Urlaubsanspruch??????
Geschickt ist es, wenn Du den Urlaub an den Mutterschaftsurlaub anhängst und erst danach in EU gehst. DAnn bekommst Du noch ein bisschen mehr Geld und hast nach dem EU keine Diskussionen mit Deinem AG über noch ausstehenden Urlaub. Finden die nämlich meistens nach 2 bis 3 Jahren gar nicht lustig. Und die 14 Woche Muschutz sind ja wirklich so lang, dass man nicht noch vorher alles nehmen müsste (die meisten, die ich kenne, denen wurden die 6 Wochen vor ET schon zu langweilig).
Nur ein Tip von mir.
Achso und Urlaubsanspruch ist bis Ende Mutterschutz, so als hättest Du so lange gearbeitet.
Gruß Tina
- Urlaubsanspruch?????? - Steffy 29.01.03, 11:28
- Re: Urlaubsanspruch?????? - RenateK 29.01.03, 12:25
- Re: Urlaubsanspruch?????? - Sylvia1 29.01.03, 12:56
- Re: Urlaubsanspruch?????? - tinai 29.01.03, 17:41
- Re: Urlaubsanspruch?????? - Sylvia1 29.01.03, 12:56
- Re: Urlaubsanspruch?????? - RenateK 29.01.03, 12:25
DRINGEND! Arbeiten im Erziehungsurlaub
Was Tun ??? Sorry lang
Hallo. Ich wollte mich mal kurz vorstellen, ich bin wohl demnächst regelmäßig hier *gg*
Bin Babysitter im Raum 768
NEUER BABYSITTER *HEUL*
"grübel" Babysitterlohn in HH - was zahlt ihr die Std???
Würde gerne bisschen Geld verdienen, am liebsteb von zuhause!
Reitet jemand von Euch? Oder hat ein Pferd?