Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von *Simone* am 07.09.2004, 15:56 Uhr

Schwangerschaft darf geheim bleiben (info)

Die Familienplanung geht Arbeitgeber nichts an. Die Frage: "Sind Sie schwanger?" ist beim Vorstellungsgespräch verboten. Das gilt sogar dann, wenn die Bewerberin die Arbeit als Schwangere zunächst nicht ausüben darf. Dies meldet die Stiftung Warentest Online mit dem Hinweis auf ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Die Richter gaben einer Frau Recht, die beim Vorstellungsgespräch behauptet hatte, sie sei nicht schwanger (Az. 2 AZR 621/01). Als sie die Schwangerschaft ein paar Wochen später meldete, setzte der Arbeitgeber sie vor die Tür. Begründung: Der Arbeitsvertrag sei wegen arglistiger Täuschung nichtig. Falsch, urteilten die Bundesrichter. Die Frage nach der Schwangerschaft ist unzulässig. Wenn ein Arbeitgeber sie dennoch stellt, darf die Bewerberin lügen.

LG,daniela

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.