Geschrieben von *Simone* am 07.09.2004, 15:56 Uhr |
Schwangerschaft darf geheim bleiben (info)
Die Familienplanung geht Arbeitgeber nichts an. Die Frage: "Sind Sie schwanger?" ist beim Vorstellungsgespräch verboten. Das gilt sogar dann, wenn die Bewerberin die Arbeit als Schwangere zunächst nicht ausüben darf. Dies meldet die Stiftung Warentest Online mit dem Hinweis auf ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Die Richter gaben einer Frau Recht, die beim Vorstellungsgespräch behauptet hatte, sie sei nicht schwanger (Az. 2 AZR 621/01). Als sie die Schwangerschaft ein paar Wochen später meldete, setzte der Arbeitgeber sie vor die Tür. Begründung: Der Arbeitsvertrag sei wegen arglistiger Täuschung nichtig. Falsch, urteilten die Bundesrichter. Die Frage nach der Schwangerschaft ist unzulässig. Wenn ein Arbeitgeber sie dennoch stellt, darf die Bewerberin lügen.
LG,daniela
- Schwangerschaft darf geheim bleiben (info) - *Simone* 07.09.04, 15:56
- wenn man meint.... - Schwoba-Papa 07.09.04, 17:24
- Re: wenn man meint.... - desireekk 07.09.04, 22:52
- Re: wenn man meint.... - Schwoba-Papa 08.09.04, 9:44
- Auch mal einmisch... - HeiJak 08.09.04, 10:45
- Und auch noch was dazu sage... - tinai 08.09.04, 11:01
- Re: Und auch noch was dazu sage... - Luebsi 09.09.04, 21:28
- Re: wenn man meint.... - Schwoba-Papa 08.09.04, 9:44
- Re: wenn man meint.... - desireekk 07.09.04, 22:52
- wenn man meint.... - Schwoba-Papa 07.09.04, 17:24
Manchmal bin ich einfach sprachlos, bezüglich....
@Lehrerinnen wg. Beihilfe bei 2 Kindern
@tinai: bitte dich um Rat - suche kroatisches AuPair-Mädchen
Wichtige Frage!
Anmeldung neuer Stelle - Kennt sich jemand aus?
Gewerbeanmeldung???
Elternzeit, 3.jahr
Wegen au pair, viele fragen, achtung lang
Bin neu hier und habe riesiges Problem!