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Geschrieben von Henriette am 05.09.2004, 17:28 Uhr

@Lehrerinnen wg. Beihilfe bei 2 Kindern

Hallo,

kann mir eine von euch sagen, wie sich mein Beihilfeanspruch ändert, wenn ich ab Oktober 2 Kinder habe? Bisher habe ich einen Anspruch von 50%, mein Sohn 80%. Ich habe in Erinnerung, dass sich mein Anspruch durch ein 2. Kind ändert. Ist das so und gilt das in jedem Bundesland gleich (bin in Nds.). Muss ich dann der Beihilfestelle ne Geburtsurkunde schicken oder erfahren die auf dem Dienstweg von der Geburt?

Danke und Gruß, Henriette

 
4 Antworten:

Re: @Lehrerinnen wg. Beihilfe bei 2 Kindern

Antwort von ChristianE am 05.09.2004, 19:35 Uhr

Hallo,
ich habe im Mai das zweite Kind bekommen, bin Lehrerin in Hannover, Beihilfeanspruch bei Dir dann 70% und bei beiden Kindern 80%. Nach Aurich zur Beihilfestelle haben wir nichts geschickt, aber eine Veränderungsanzeige und Antrag auf ein Jahr Elternzeit mit Geburtsurkunde über Schulleitung eingereicht, aber erkundige Dich nochmal, denn bei mir hatte das alles mein Mann gemacht, als ich noch im Krankenhaus war :-), lg Christiane

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@ChristianE

Antwort von Henriette am 05.09.2004, 19:50 Uhr

Hallo Christiane,

danke für die Aufklärung. Ich wohne übrigens auch bei Hannover, habe dort mein Ref. gemacht. An welcher Schule bist du?

Gruß, Henriette

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Re: @Lehrerinnen wg. Beihilfe bei 2 Kindern

Antwort von Gabi am 05.09.2004, 21:47 Uhr

Hallo Henriette,
ich bin Lehrerin in NRW und habe im Oktober 2003 mein zweites Kind bekommen. Du musst Deine private KV auf 30% ändern und die Versicherungsbescheinigung der Beihilfestelle einreichen. Ich hatte das nämlich versäumt und habe daraufhin beim nächsten Antrag nur 50% Beihilfe bekommen, den Rest erst nachdem ich den Wisch nachgereicht hatte!
Alles Gute für Dich
Gabi

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Re: @ChristianE

Antwort von ChristianE am 07.09.2004, 20:31 Uhr

Hallo Henriette,
an der Helene-Lange-Schule und Du? Bin dieses Jahr aber in Elternzeit, lg, Christiane

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