Baby und Job

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Geschrieben von MamaLausemaus am 24.03.2018, 13:49 Uhr

Schwanger als Lehrerin / Beschäftigungsverbot

Naja, pauschal kann man das aber so auch nicht beantworten.

In der Sek I ist es bestimmt nicht so üblich wie z.B. an einer Grundschule oder Förderschule ein Betriebsverbot zu bekommen und das bestimmt auch mit Recht. Schließlich ist man in einer Schwangerschaft ja nunmal schwanger und nicht krank. ABER, wenn einem z.B. bestimmte Immunitäten fehlen oder wenn es z.B. sonstige Gefährdungen gibt (aggressive Schüler, o.Ä.) kann einem sehr wohl (zumindest zeitweise) ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. Natürlich besteht dann auch immer die Möglichkeit irgendwo anders eingesetzt zu werden, wo diese Gefährdungen eben nicht bestehen. Aber auch das wird nicht immer gemacht, weil es aus verschiedenen Gründen nicht unbedingt immer sinnvoll ist (z.B. für ein halbes Jahr Lehrer zu "tauschen" damit ja dann nach der Geburt wieder eine neue Regelung innerhalb der Schule/n gefunden werden muss).
Wenn, wie du sagst, psychische Belastungen bestehen, welcher Art auch immer, kann, soweit ich weiß auch da z.B. eine Krankmeldung oder ggf. ein Betriebsverbot ausgesprochen werden. Aber was da im Endeffekt unter "psychische Belastungen" fällt, ist bestimmt Definitionssache. Ich hab' aber z.B. auch schon eine schwangere Lehrerin kennengelernt (Gym), die wegen ihrem FAhrtweg von 60km nicht mehr arbeiten musste- ich glaube auch da lief das Ganze über ein Betriebsverbot.
Im Endeffekt muss das immer individuell entschieden werden, mit Empfehlung des Frauenarztes, vermutlich unter Einbezug eines Betriebsarztes und letztendlich mit der abschließenden Entscheidung deines Vorgesetzten.

Ich würde sicherlich nicht von vornherein von einem Betriebsverbot ausgehen. Wenn du keine großartigen Beschwerden hast und dir die Arbeit mit allem drum und dran zuzumuten ist, ist es nur fair, wenn du auch entsprechend weiterarbeitest. Wenn du bzw. euer Baby aber durch die Arbeitssituation gefährdet sein sollte, und auch das ist an der Sek I nicht auszuschließen, sollte ggf. über ein Betriebsverbot nachgedacht werden. Aber da wird dir vermutlich nichts anderes übrig bleiben und es drauf ankommen lassen und eben "zur Not", wie viele andere auch, bis zum Mutterschutz zu arbeiten.

 
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