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Geschrieben von Clara_ am 17.02.2018, 16:54 Uhr

AG will jetzt schriftl. Info, wie lange ich (19. Ssw) Elternzeit nehme

Hallo,

ganz grob steht es ja schon im Betreff. Mein Vorgesetzter verlangt von mir schriftlich, wie lange ich in Elternzeit zu gehen gedenke, und das jetzt. Ohne dieses Schreiben könnte er keine Stellenausschreibung veröffentlichen, für meine Nachfolge.

Vom Personalbüro habe ich nach Verkündigung der Schwangerschaft lediglich Glückwünsche und eine ausführliche Infobroschüre bekommen, wann ich was wo beantragen kann und wem ich was wann sage, auch bezüglich Elternzeit.

Mein Vorgesetzter fährt hier also seine eigene Schiene, ohne Personalbüro. Übergehen will ich ihn auch nicht, indem ich beim Personalbüro frage, ob das im Unternehmen wirklich so gehandhabt wird, unabhängig von den gesetzl. Bestimmungen. Während meiner Zeit gab es keine Schwangeren, bzw. haben die das Unternehmen wg. Umzug verlassen.

Es ist eine recht große Firma, ~200 Mitarbeiter. Die Schwangerschaft hat ihm nicht gepasst und erste Aussage war zu mir - Toll. Sie machen dann ein Jahr, kommen im 2. Jahr einen oder 2 Tage halbtags wieder und steigen dann nach 2 Jahren wieder voll ein. Wir suchen auch keinen Ersatz für sie, das verteile ich auf die Kollegen um.

Paar Tage später war dann die Aussage - Sie bleiben ja eh drei Jahre zu Hause, dann müssen wir jetzt also jemanden suchen. Und da es unmöglich ist, jemanden befristet zu finden, suchen wir logischerweise unbefristet und mit Ihnen schauen wir dann mal, was wir machen, wenn sie denn überhaupt wiederkommen.

Meine Aussage war darauf, dass ich gerne sein erstes Angebot annehme und dieses bereits mit meinem Mann besprochen habe, ich jetzt aber noch keine endgültige Aussage treffen kann, wie das genau nach dem 1. Geburtstag aussehen wird.

Fakt ist, dass ich mit meinem Mann bereits vor Verkünden der Schwangerschaft in der Firma ausgemacht hatte, dass ich 2 Jahre Elternzeit nehme, nach dem ersten Jahr einen Antrag auf Teilzeit stelle und stundenweise wieder einsteige. Nach dem 2. Geburtstag entweder voll oder 30 Stunden. Von daher konnte ich meinem Vorgesetzten recht sicher entgegnen, dass ja nie die Rede meinerseits von 3 Jahren war und ich deswegen gern sein Angebot annehme.

Nur die Frage ist jetzt, wie formuliere ich recht schwammig ein Schreiben, dass er Ruhe gibt und seinen Willen hat, ich mich aber nicht rechtlich binde - jetzt schon vor allem. Hat jemand eine Idee?

Vielen Dank Clara!

 
9 Antworten:

Re: AG will jetzt schriftl. Info, wie lange ich (19. Ssw) Elternzeit nehme

Antwort von Julie am 17.02.2018, 17:21 Uhr

Dein Vorgesetzter ist ziemlich fies, das mal vorweg.
Ich würde ihm an deiner Stelle schreiben, dass du "vorbehaltlich der nach der Geburt verbindlich abzugebenden Erklärung gem. Paragraf xy des BEEG beabsichtigst, zwei Jahre EZ in Anspruch zu nehmen mit einem noch festzulegenden Anteil von Teilzeit in der Elternzeit im zweiten Lebensjahr des Kindes". Eine Kopie des Schreibens würde ich an die Personalabteilung geben mit dem Hinweis, dass dein Vorgesetzter dir diese Erklärung quasi "abgenötigt" habt. Sofern vorhanden, würde ich den Betriebsrat über die unzumutbaren Forderungen deines Vorgesetzten informieren.

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Re: AG will jetzt schriftl. Info, wie lange ich (19. Ssw) Elternzeit nehme

Antwort von Hubbeldubbel am 17.02.2018, 19:53 Uhr

Egal was Du reinschreibst, die erste Meldung ist bindend. Im Zweifel würde es vermutlich ein Richter klären.

Er kann sich ja ne Aktennotiz machen ;-)

Ich würde auch freundlich bestimmt darauf hinweisen, dass Du nach Rückkehr ein Anrecht auf die Konditionen deines alten Vertrages hast.

Ich würde das über den Personalrat angehen und keinesfalls etwas schreiben...

Lg

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du musst ihm erst 7 wochen vor beginn

Antwort von mellomania am 17.02.2018, 20:16 Uhr

sagen, wie lange du EZ möchtest. das kannst du jetzt doch noch gar net. ich wünsche es dir nicht, aber was ist, wenn es eine frühgeburt mit startproblemen gibt? da nimmt man dann eventuell länger ez als wenn es eine normale geburt gewesen wäre. ich würde ihm einfach mitteilen, dass du ihm nach der geburt die elternzeit mitteilst. und mich gleich an die personalstelle wenden bitte. das geht so nicht was er macht

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Re: AG will jetzt schriftl. Info, wie lange ich (19. Ssw) Elternzeit nehme

Antwort von chrissicat am 17.02.2018, 20:34 Uhr

Auf die Forderung deines Chefs würde ich nicht eingehen! Selbst wenn es in eurem Betrieb anders "gehandhabt" wird als gesetzlich vorgeschrieben.

Es gibt keine Grundlage, die besagt, dass der Betrieb es "anders handhaben" kann.

Du bist rechtlich absolut auf der sicheren Seite, wenn du dich ans Gesetz hältst und die Elternzeit deinem Arbeitgeber 7 Wochen vor Beginn (also in der Regel in der ersten Lebenswoche deines Kindes) schriftlich mitteilst.

Dass er keine Stellenausschreibung ohne deine Mitteilung machen kann, ist Quatsch. Natürlich kann er ausschreiben und die Stelle mit Sachgrund befristen (Vertretung). Jemanden befristet zu finden ist - je nach Branche, notwendige Qualifikationen etc. - tatsächlich schwieriger als jemanden unbefristet zu finden. Trotzdem hast du nach Mutterschutz oder Elternzeit Anspruch auf eine Stelle, die deinem Arbeitsvertrag entspricht.

Dein Chef möchte dich mit dem Schreiben nur festnageln, mach das nicht! Wenn er eh unbefristet ausschreiben möchte, kann es ihm doch eh egal sein, weil er dann früher oder später eine Überbesetzung haben wird.

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Re: AG will jetzt schriftl. Info, wie lange ich (19. Ssw) Elternzeit nehme

Antwort von Tini_79 am 17.02.2018, 23:06 Uhr

Ich verstehe schon, dass der AG gerne planen möchte und frühzeitig Bescheid wissen möchte. Auch muss einem Bewerber für deine Vertretung ja gesagt werden, wie lange die Stelle erstmal geplant ist.

Du schreibst, du möchtest nach einem Jahr während der EZ in TZ arbeiten? Das solltest du mit dem AG besprechen, denn nach einem Jahr einfach einen "Teilzeitantrag stellen" kann schief gehen. Dem muss der AG ja nicht zustimmen.

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Re: AG will jetzt schriftl. Info, wie lange ich (19. Ssw) Elternzeit nehme

Antwort von golfer am 18.02.2018, 8:29 Uhr

Lass dich nicht nötigen....ich halte es für unplanbar....ist das Kind gesund....Betreuungsplätze ...ev ist alles anders als geplannt.....wie bei meiner Ex Nachbarin....das Kind war krank eigentlich wollte sie sofort mit Aupair vollzeit arbeiten....dann war sie Vollzeit zu Hause mit Terapien und und und

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Re: AG will jetzt schriftl. Info, wie lange ich (19. Ssw) Elternzeit nehme

Antwort von lilke am 18.02.2018, 9:29 Uhr

Ich würde es etwa so schreiben.

"Vorbehaltlich der fristgemäß zu stellenen Elternzeitmeldung informiere ich Sie hiermit über meine Absicht drei Jahre EZ zu beantragen und dabei das dritte Jahr TZ in EZ wieder einzusteigen. Beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine verbindliche Meldung der EZ handelt."

Gib auf keinen Fall JETZT Deine EZ Meldung ab, wenn dein Chef schon so assi rüber kommt. Gerade beim ersten schmeißt du die Sache vielleicht doch noch mal um. Ich wünsche dir natürlich alles Gute, aber weiß man, ob es nicht doch Probleme noch gibt? Frühchen, Anpassungsschwierigkeiten, sonstiges? Wenn der Chef kulant und freundlich rüber kommen würde, wäre ich da weniger vorsichtig. Hab meine letzte EZ auch in der 21. SSW gemeldet bei Kind2. Wußte aber sicher, dass mein Chef bei Problemen einer Änderung sofort zugestimmt hätte.

Bei einem Chef wie deinem würde ich VERBINDLICH erst nach der Geburt abgeben und da auch für drei Jahre melden mit TZ Wunsch für Jahr drei.

LG Lilly

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Re: AG will jetzt schriftl. Info, wie lange ich (19. Ssw) Elternzeit nehme

Antwort von Clara_ am 18.02.2018, 13:14 Uhr

Vielen Dank an Euch, das waren super Hinweise.

Ich schaue mal, was die nächsten Tage so bringen und fühle jetzt dezent beim Betriebsrat an. Es ist nicht absehbar, dass mein Vorgesetzter die nächsten Jahre geht - ich muss also noch etwas mit ihm aushalten. Wenn der BR das Okay für ein unverbindliches Schreiben gibt, kann ich das ja machen. Ansonsten gibt es nix schriftliches von mir vor der Geburt, sondern erst danach.
Daran soll es nicht scheitern. Es ist immer ein Geben und Nehmen, trotz allem muss man sich ja auch nicht über den Tisch ziehen lassen.

Einen schönen Sonntag wünsche ich Euch allen!

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da hast du recht

Antwort von mellomania am 18.02.2018, 19:41 Uhr

es geht um dich alleine. sonst niemanden. es ist nicht dein problem ob und wie er deine stelle ausschreiben kann. du bist nachher der depp wenn du jetzt schon was schrifltich machst und das später dann andres sein müsste etcpp. frag beim BR nach, dafür sind die da. du musst von rechtswegen her 7 wochen vorher melden. nicht früher. ich wünsche dir alles gute und hoffe, der BR steht dir zur seite!!

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