Geschrieben von belli0483 am 25.08.2017, 15:49 Uhr |
Schwangerschaft und befristeter AV
Hallo Ihr Lieben,
Ich habe die Vermutung schwanger zu sein. Allerdings kann ein Test meine mögliche SA erst frühstens Mitte nächster Woche bestätigen. Nun gehen mir schon wieder einige Fragen durch den Kopf. Ich bin zwar schön glückliche Mama dennoch wäre es jetzt, sollte ich's schwanger sein eine neue Situation für mich.
Folgendes: Ich befinde mich derzeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis welches am 27.11.2017 ausläuft. Allerdings werde ich wahrscheinlich einen unbefristeten Vertrag eehalten. Ich arbeite als Masseurin in einer Physiotherapie in Teilzeit mit 25h/Woche. Nun meine Frage. Ich habe mich schon belesen, das befristete Arbeitsverträge einfach auslaufen, sollte nichts anderes vereinbart sein. Der Kündigungsschutz würde also nur bis 27.11 greifen. Nun befinde ich mich in einer moralischen Zwickmühle. Sollte der Test positiv sein, muss ich es meinem Arbeitgeber melden? Die ersten 12 Wochen wären Anfang Oktober vorbei. Somit wäre ich ja noch in der befristeten Anstellung. Ich kann nicht abschätzen wie meine AG reagieren wird, wobei wir allerdings ein sehr gutes Verhältniss haben. Ich möchte sie auch im Falle eines Falles nicht "belügen" und Ihr die Schwangerschaft sozusagen vorenthalten bis ich einen unbefristeten Vertrag habe. Aber da ist halt auch wieder die Angst es zu sagen und zu riskieren das er nicht verlängert wird. Ich bin ein sehr ehrlicher Mensch aber da wüsste ich nicht wie ich mich korrekt verhalten soll.
Hoffe auf einen Ratschlag von euch.
LG Isabell
Schlechtes Timeing...
Antwort von Hubbeldubbel am 25.08.2017, 20:05 Uhr
Gauckel vor Du möchtest Dir z.B. ein neues Auto kaufen und lass Dir den unbefristeten Vertrag geben. Hinterher kannst Du von der Schwangerschaft berichten und bis zum Mutterschutz arbeiten - wenn nicht ... läuft das auf den Mindestsatz Elterngeld hinaus. Weil im vierten Monat einen AG zu finden wird sportlich...
Vergiss nicht die Meldung bei der Agentur für Arbeit... ggf. kannst Du auch dies als Anlass nehmen und den AG fragen, ob er Dir den Vertrag aushändigt oder Du dich tatsächlich arbeitssuchend melden musst.
Re: Schwangerschaft und befristeter AV
Antwort von LanaMama am 26.08.2017, 0:19 Uhr
Hallo,
ich würde auf jeden Fall erstmal ganz in Ruhe die vollendete 12. Schwangerschaftswoche abwarten. Vorher sagt man ja auch meistens der (erweiterten) Familie und dem Bekanntenkreis nicht bescheid. Das ist einfach die gesellschaftlich akzeptierte Schwelle, vor der eigentlich niemand eine Info erwarten kann. Außer Du arbeitest in einem Job, den Du schwanger nicht ausführen darfst, aber das scheint ja nicht so zu sein. Vielleicht hast Du bist da hin Deinen Vertrag, und wenn nicht, würde ich mir dann erst wieder konkrete Gedanken machen.
Und eine Gegenfrage: Würdest Du eine Festanstellung aus Rücksicht auf den Arbeitgeber kündigen, wenn Du schwanger bist? Diese bekloppten Befristungen schaffen es, dass man sich fast schuldig fühlt für das Schwangersein. Das ist ja auch nicht der Sinn der Sache.
Re: Schwangerschaft und befristeter AV
Antwort von golfer am 26.08.2017, 9:29 Uhr
mach einfah keinen Test .....und reden is silber ...schweigen is gold....
Re: Schwangerschaft und befristeter AV
Antwort von Julie am 26.08.2017, 18:42 Uhr
Ich würde die Tatsache, dass du dich drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden musst (das ist nämlich JETZT!), nutzen und ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber führen. Wenn er deinen Arbeitsvertrag jetzt entfristet, spart ihr beiden euch jede Menge Papierkram.
Ob du tatsächlich schwanger bist, wird sich erst noch herausstellen. Und dann ist es immer noch früh genug, den Arbeitgeber zu informieren.
Re: Schwangerschaft und befristeter AV
Antwort von Jessi0811 am 29.08.2017, 18:14 Uhr
Naja , kannst du es nicht verheimlichen bis du im November deinen fest vertrag bekommst??
Es wären ja nur noch 13 Wochen bis dahin...so würde ich es machen (aber da ich auch kräftig bin, würde man es mir nicht ansehen.)oder wöre das keine Option?
Re: Schwangerschaft und befristeter AV
Antwort von Jomol am 31.08.2017, 6:48 Uhr
Ich sehe das wie LanasMama. Du bist schließlich nicht schwanger geworden, um Deine Chefin zu ärgern, sondern, weil Ihr Euch noch ein Kind wünscht. Sieh es mal so: ja, sie wird eine Schwangerschafts/ Elternzeitvertretung suchen müssen, Wenn Dein Vertrag im November ausläuft, muß sie auch jemanden suchen. Der Unterschied ist für sie allso gering. Für das Risiko eines Beschäftigungsverbotes ist sie versichert.
Alles Gute und eine schöne Schwangerschaft,
Jomol
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