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Geschrieben von novemberfee am 25.05.2009, 21:15 Uhr

schwanger und kein volles Jahr gearbeitet?! An die Lehrerinnen?

Hallo, seit heute weiß ich, dass ich schwanger bin. Ich beziehe momentan ALG2, habe eine 1 1/2 jährige Tochter und einen Partner, der gerade mit dem Studium fertig ist. Es besteht bei mir die Chance unbefristet auf Angestelltenverhältnis ab August eingestellt zu werden.
Ich könnte mich nur für das Kind entscheiden, wenn finanzielle Sicherheit vorhanden ist. Mein Partner wird berufsbedingt oft abwesend sein und würde nicht mehr als 1000,- mntl. bekommen.
Daher ein paar Fragen: Es gibt sicherlich eine Probezeit für den Arbeitsvertrag auch bei Lehrerinnen, werde ich entlassen, wenn es bekannt wird?
Bekäme ich Mutterschaftsgeld? Könnte ja nur bis Mitte DEz. arbeiten von August an.
Wer zahlt die Versicherung während der Elternzeit?

Ich bin momentan sehr ratlos, aber viell. habt ihr ein paar Tipps?

Lg n.

 
1 Antwort:

Re: schwanger und kein volles Jahr gearbeitet?! An die Lehrerinnen?

Antwort von damakra1 am 04.06.2009, 14:38 Uhr

Also...dann versuche ich mal kompetent zu antworten!
Erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft...das wird schon klappen.

Ein unbefristeter Vertag ist doch schonmal gut und eine Schwangerschaft ist kein Kündigungsgrund, meines Wissens gibt es keine Probezeit, das kann aber von Bundesland zu Bundesland variieren.

Du bekämst selbstverständlich Mutterschaftsgeld (geringfügig weniger als dein Gehalt) bis 8 Wochen nach der Entbindung. Danach bekämst Du Elterngeld, bis zum 1. Geburtstag des Kindes (also 10 Monate). Dieses würde sich errechnen aus dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Babys (ca. 67% davon). ALG I und II zählen nicht, nur das was Du ab August netto verdient hast. (Alles wird addiert und durch 12 Monate geteilt).Dazu käme noch ein Geschwisterbonus von 10% des Elterngeldes, da deine Kleine bzw. Große noch keine 3 Jahre alt ist.

Du wärst während der Elternzeit beitragsfrei krankenversichert und Rentenversicherungsbeiträge werden ja für die ersten 3 Jahre der Kindererziehung sowieso beitragsfrei geleistet.

Wenn Du mir noch mehr Infos gibst (wann willst Du wieder arbeiten gehen, eventuell Teilzeit, bist Du verheiratet...) kann ich Dir noch mehr erzählen...ich bekomme gerade Elterngeld für mein 2. Kind und weiß teilweise besser Bescheid als die Sachbearbeiter.
Also Kopf nicht hängenlassen...das wird schon.
Liebe Grüße
Daniela

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