Baby und Job

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Geschrieben von berita am 02.04.2003, 19:38 Uhr

Re:

Man kann auch spaeter mit der EZ anfangen. Allerdings hat man nur in den ersten drei Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf EZ. Zwar kann man ein Jahr auch spaeter (bis 8 Lj.) nehmen, aber nur mit Zustimmung des AG. Das heisst, wenn man spaeter anfaengt, geht einem eventuell etwas von dem dreijaehrigen EZ verloren, wenn der AG nicht mitspielt.

Ob es realistisch ist, gleich wieder zu arbeiten.. das kommt auf dich und dein zukuenftiges Baby an :-) Fuer mich war das Bekommen eines Kindes zu neu, aufregend, anstengend, interessant um nach 8 Wochen wieder auf meinem Arbeitsplatz zu sitzen und nicht bei meiner Tochter. Ausserdem habe ich gestillt und die Pumpe eher mein Feind :-), komme damit gar nicht klar.

Jetzt weiss ich nicht, wie sich das bei dir verteilt mit den 25%, wie lange du weg bist. Wenn man nur eine Stillmahlzeit auslaesst, ist das weniger aufwendig mit Abpumpen und Futtern, als wenn du zum Beispiel einzelne ganze Tage weg bist. Dir stehen uebrigends gesetzliche Pausen zum Abpumpen zu (oder auch zum Stillen vor Ort - der Babysitter koennte dir das Baby bringen oder es koennte sich am Arbeitsplatz aufhalten, im besten Fall schlafen :-). Manche Stillbabys verweigern uebrigends strikt die Flasche, auch das kommt vor.

Insgesamt laesst sich das schwer vorhersagen, wie das mit dir und deinem Baby laeuft nach der Geburt. Lass dir am besten alle Moeglichkeiten offen, soweit das geht.

LG
Berit

 
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