Geschrieben von speedy am 13.08.2006, 16:43 Uhr |
Nach dem Studium
Hi,
dein Studi-Job muss nicht zwangsläufig mit dem Tag deiner Prüfung enden. Bis zu 6 Monate nach Studienabschluß kannst du noch zu den gleichen Bedingungen wie als stud. Hilfskraft weiterbeschäftigt werden (auch außerhalb der Uni).
Auskünfte dazu bekommst du u.A. über deine Krankenkasse.
Gruß, Speedy
- Nach dem Studium - harmony_ 20.07.06, 9:56
- Re: Nach dem Studium - Lena_1977 20.07.06, 11:27
- Re: Nach dem Studium - harmony_ 20.07.06, 21:48
- Re: Nach dem Studium - speedy 13.08.06, 16:43
- Re: Nach dem Studium - Lena_1977 20.07.06, 11:27
Wie lang hat man zeit sich arbeitslos zu melden ?
Warum antwortet ihr buschhuhn?
Also heut e war so ein Tag an dem ich die
Leute die einmal auftauchen - die zweite:
ALG I während einer beruflichen Weiterbildung
Roman schreiben mit Baby echt anstrengend
Gehaltsvorstellung für Sekretärin?
@Buschelhuhn und alle
...ich verliere meinen.....(lang)