Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 14.07.2006, 12:56 Uhr

Kündigungsschutz auch in der Probezeit bei Schwangerscahft

man wird unkündbar bei Schwangerschaft - das gilt auch für die Probezeit.

Deswegen stellen ja so viele befristet ein, um diesem Risiko zu entgehen, denn eine Schwangere ist quasi mit Unterzeichnen des AV unkündbar.

 
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