Baby und Job

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Geschrieben von Sandra01 am 29.03.2006, 8:48 Uhr

Ich brauch mal einen Rat

Hallo und guten Morgen!
Also kündigen würde ich von Deiner Seite aus nicht, schon alleine wegen dem Anspruch auf evtl. Arbeitslosengeld, wenn Du Dich dann beim Arbeitsamt meldest. Bei einer Kündigung von Deiner Seite wirst Du dann nämlich bis zu drei Monate gesperrt. Entweder würde ich Sonderurlaub beantragen oder sprich doch mal mit Deinem jetzigen Arbeitgeber über einen sog. Aufhebungsvertrag. Das habe ich damals auch so gemacht, da es für mich auch unmöglich war meinen alten Job wieder aufzunehmen (Außendienst, keine festen Arbeitszeiten, Dienst am WE, usw...) Ein Aufhebungsvertrag ist insofern besser, da Du dann sogar eventuell noch eine Abfindung bekommst und es ist keine direkte Kündigung. Man einigt sich halt in beiderseitigem Einverständnis, dass der bestehenden Vertrag aus dem Grund X aufgehoben wird. Denk mal darüber nach. Für mich war es damals die beste Lösung und ich habe anschließend auch sofort Arbeitslosengeld bekommen.
LG Sandra

 
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