Baby und Job

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Geschrieben von Henni am 11.04.2005, 19:50 Uhr

guckst du hier:

Liebe Gastfamilie,



es gibt Neuigkeiten für alle, die ein Au-pair aus einem nicht der EU angehörigen Land aufnehmen wollen:



Nach neuem Recht müssen Gastfamilien nun keine Arbeitserlaubnis mehr bei der Agentur für Arbeit beantragen. Stattdessen ist die Arbeitserlaubnis in die Aufenthaltserlaubnis integriert. Falls notwendig, wird die Agentur für Arbeit von der Ausländerbehörde am Verfahren beteiligt.



Eine Ausnahme sind Angehörige der EU-Beitrittsstaaten. Diese benötigen weiterhin eine gesonderte Arbeitserlaubnis von der Agentur für Arbeit, bevor sie eine Au-Pair-Tätigkeit aufnehmen.



Näheres hierzu auch unter "häufige Fragen: Behörden" im internen Bereich auf der Seite www.aupairzentrale.de





Wenn Sie unseren unregelmäßig erscheinenden Newsletter nicht mehr erhalten möchten der Sie über alle Neuerungen bei der Aupairzentrale auf dem Laufenden hält und Ihnen Tipps für die Suche nach einem geeigneten Au-pair oder auch für den Alltag mit dem Au-pair bietet, dann können Sie es unter

"Ihr Profil" -> "Einstellungen / Benutzerdaten" selbst jederzeit aktivieren oder deaktivieren.

Sie können alle bisher versandten Newsletter auch auf unserer Homepage nachlesen.



Mit freundlichen Grüssen



Aupairzentrale

Implerstr. 87
81371 München
GERMANY



Tel.: +49 89 74140021
Fax: +49 89 74140041


Internet: www.aupairzentrale.de
E-mail: info@aupairzentrale.de

 
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