Geschrieben von Henni am 11.04.2005, 19:50 Uhr |
guckst du hier:
Liebe Gastfamilie,
es gibt Neuigkeiten für alle, die ein Au-pair aus einem nicht der EU angehörigen Land aufnehmen wollen:
Nach neuem Recht müssen Gastfamilien nun keine Arbeitserlaubnis mehr bei der Agentur für Arbeit beantragen. Stattdessen ist die Arbeitserlaubnis in die Aufenthaltserlaubnis integriert. Falls notwendig, wird die Agentur für Arbeit von der Ausländerbehörde am Verfahren beteiligt.
Eine Ausnahme sind Angehörige der EU-Beitrittsstaaten. Diese benötigen weiterhin eine gesonderte Arbeitserlaubnis von der Agentur für Arbeit, bevor sie eine Au-Pair-Tätigkeit aufnehmen.
Näheres hierzu auch unter "häufige Fragen: Behörden" im internen Bereich auf der Seite www.aupairzentrale.de
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Sie können alle bisher versandten Newsletter auch auf unserer Homepage nachlesen.
Mit freundlichen Grüssen
Aupairzentrale
Implerstr. 87
81371 München
GERMANY
Tel.: +49 89 74140021
Fax: +49 89 74140041
Internet: www.aupairzentrale.de
E-mail: info@aupairzentrale.de
- Au Pair aus Polen oder anderen neuen Beitrittsländern.. - tinai 11.04.05, 12:06
- Re: Au Pair aus Polen oder anderen neuen Beitrittsländern.. - kh 11.04.05, 14:49
- Re: Au Pair aus Polen oder anderen neuen Beitrittsländern.. - tinai 11.04.05, 16:06
- Re: Au Pair aus Polen oder anderen neuen Beitrittsländern.. - KH 11.04.05, 17:10
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- Re: Au Pair aus Polen oder anderen neuen Beitrittsländern.. - Perle1563 20.04.05, 15:45
- Re: Au Pair aus Polen oder anderen neuen Beitrittsländern.. - tinai 11.04.05, 16:06
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