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Geschrieben von Mauzine am 11.04.2005, 6:33 Uhr

Freiberuflich tätig? Bitte um Tips:-)

Hallo,

hoffentlich kann mir jemand Tips geben..., was muß man tun um freiberuflich arbeiten zu können?
Welche "Behördengänge" muß man gehen, und versicherungsmäßig?
Habe gar keine Ahnung davon, war bisher "fest"angestellt.

Lg,Anja

 
4 Antworten:

Re: Freiberuflich tätig? Bitte um Tips:-)

Antwort von andrea70 am 11.04.2005, 8:42 Uhr

Hallo,

wir haben das gerade hinter uns, weil mein Mann (bzw. wir zusammen) sich selbstständig gemacht hat.
Eine freiberufliche Tätigkeit übt man nur aus, wenn man einen entsprechenden Beruf (Rechtsanwalt, Arzt etc)ausübt. Ansonsten mußt du ein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden. Die schicken dann Durchschläge ans Finanzamt etc., welche sich dann von sich aus bei dir melden.
Weiterhin solltest du dich informieren welche Versicherungen du alles brauchst. Wir haben die betrieblichen Versicherungen auf eine Betriebshaftpflicht beschränkt.Rechtsschutz etc. ist mir im Gründungsstadium noch zu teuer.
Weiterhin brauchst du natürlich noch eine Krankenversicherung und Absicherung für den Fall der Erwerbsunfähigkeit und eine Altervorsorge. Letzteres ist bei uns nicht so wichtig, da ich ja meinen Job weiterhin ausübe.
Wir haben noch keine Ahnung, wie sich das Geschäft entwickeln wird, aber es ist wirklich aufregend (allerdings sind wir finanziell nicht darauf angewiesen und hatten auch das nötige Startkapital).

LG Andrea

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@Andrea70

Antwort von Mauzine am 11.04.2005, 13:38 Uhr

Hallo Andrea,

Danke erstmal sehr für Deine Antwort!!!

Hat mir sehr weitergeholfen!!!
Bloß, weißt Du zufällig, wie das ist...: Bin jetzt über meinen Mann mitversichert-Krankenv.-, kann das so bleiben?
Da ich meine Tätigkeit nur aushilfsmäßig ausübe.., gibt es da vielleicht ein Unterschied?

Ganz liebe Grüße,Anja

P.S. Und Euch natürlich viel Erfolg:-) !!!!

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Re: @Mauzine

Antwort von andrea70 am 11.04.2005, 16:06 Uhr

Hallo,
für den Anfang kannst du bestimmt bei deinem Mann mitversichert bleiben, wenn du keine großen Gewinne machst (in Höhe eines geringfügigen Verdienstes, ich nehme mal an 400,- EUR / Monat). Ich würde mich diesbezüglich mal bei deiner Krankenkasse schlau machen, wie hoch dieser Betrag ist, den man in der Familienversicherung dazuverdienen kann.

LG Andrea

Viel Erfolg auch für dich!!

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meist nur 345€; 400€ gilt nur für minijob

Antwort von 32+4 am 12.04.2005, 13:51 Uhr

hallo,

zuerst wäre mal die frage ob du einen existenzgründerzuschuß erhälst.
dann nämlich gilst du als hauptberuflich selbständig und kannst dich nicht mehr über deinen mann familienversichern lassen.

bei der nebentätigen selbständigkeit sind die einkommensgrenzen meist bei 345€ und nicht wie bei einem minijob bei 400€.

näheres wird dir aber deine krankenkasse erzählen können.

ps: ich habe für mich im künstlerischen bereich selbständig zu machen. ich brauche kein gewerbe anzumelden.

grüße,
sandra

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