Geschrieben von tinai am 11.04.2005, 12:06 Uhr |
Au Pair aus Polen oder anderen neuen Beitrittsländern..
..wer weiß, wie das funktioniert? Brauchen die auch erst ein AU Pair-Visum? Aber eigentlich brauchen sie für die Einreise ja gar kein Visum. Muss man dann nach der Einreise und vor Arbeitsaufnahme die Arbeitserlaubnis beantragen?
Wer kann mir weiterhelfen.
Bin wieder wankelmütig, Au Pair oder Kinderfrau. Gibt für beides Pro und Contra.
Gruß Tina
Re: Au Pair aus Polen oder anderen neuen Beitrittsländern..
Antwort von kh am 11.04.2005, 14:49 Uhr
Für Au Pairs aus den neuen EU-Staaten:
Au Pairs aus den neuen EU-Ländern (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Litauen, Lettland, Estland, Malta und Zypern) brauchen kein Visa mehr. Sie benötigen eine Arbeitserlaubnis. Außerdem müssen sie bei der Ausländerbehörde angemeldet werden. Beide Schritte sind vor Einreise des Au Pairs mit den entsprechenden Behörden zu klären. Altersgrenze auch hier noch 24 Jahre bei Antragstellung. Basiskenntnisse der deutschen Sprache sollten vorhanden sein, sie werden hin und wieder von den Behörden verlangt.
Re: Au Pair aus Polen oder anderen neuen Beitrittsländern..
Antwort von tinai am 11.04.2005, 16:06 Uhr
Habe inzwischen auch was gefunden auf der AA-Seite. Danach können die Mädchen einreisen, dürfen aber keine Arbeit aufnehmen, solange sie noch nicht die EU-Arbeitserlaubnis haben.
Hast Du (kh) eine Quelle, wo das drin steht?
So ganz eindeutig finde ich das alles nicht.
Re: Au Pair aus Polen oder anderen neuen Beitrittsländern..
Antwort von KH am 11.04.2005, 17:10 Uhr
Das habe ich rauskopiert von Aupair-worldwide. Ruft doch am besten mal bei eurem Ausländeramt an, die müssten ja genau wissen, was Sache ist.
guckst du hier:
Antwort von Henni am 11.04.2005, 19:50 Uhr
Liebe Gastfamilie,
es gibt Neuigkeiten für alle, die ein Au-pair aus einem nicht der EU angehörigen Land aufnehmen wollen:
Nach neuem Recht müssen Gastfamilien nun keine Arbeitserlaubnis mehr bei der Agentur für Arbeit beantragen. Stattdessen ist die Arbeitserlaubnis in die Aufenthaltserlaubnis integriert. Falls notwendig, wird die Agentur für Arbeit von der Ausländerbehörde am Verfahren beteiligt.
Eine Ausnahme sind Angehörige der EU-Beitrittsstaaten. Diese benötigen weiterhin eine gesonderte Arbeitserlaubnis von der Agentur für Arbeit, bevor sie eine Au-Pair-Tätigkeit aufnehmen.
Näheres hierzu auch unter "häufige Fragen: Behörden" im internen Bereich auf der Seite www.aupairzentrale.de
Wenn Sie unseren unregelmäßig erscheinenden Newsletter nicht mehr erhalten möchten der Sie über alle Neuerungen bei der Aupairzentrale auf dem Laufenden hält und Ihnen Tipps für die Suche nach einem geeigneten Au-pair oder auch für den Alltag mit dem Au-pair bietet, dann können Sie es unter
"Ihr Profil" -> "Einstellungen / Benutzerdaten" selbst jederzeit aktivieren oder deaktivieren.
Sie können alle bisher versandten Newsletter auch auf unserer Homepage nachlesen.
Mit freundlichen Grüssen
Aupairzentrale
Implerstr. 87
81371 München
GERMANY
Tel.: +49 89 74140021
Fax: +49 89 74140041
Internet: www.aupairzentrale.de
E-mail: info@aupairzentrale.de
Re: Au Pair aus Polen oder anderen neuen Beitrittsländern..
Antwort von Perle1563 am 20.04.2005, 15:45 Uhr
Geht doch über ein Agentur, die beraten Euch doch gut und gut muß nicht immer teuer sein. Habe gerade eine neue, die Kostet nur 250€ p.A. und die Inhaberin ist sehr kompetent, vorher habe ich mehr als 600 € bezahlt und wenn ich Proleme hatte war nie jemand da.
Perle