Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Murmeline am 22.06.2005, 9:12 Uhr

das steht dazu bei stern.de:

Krankschreibung ist kein Hausarrest
Melden sich Beschäftigte arbeitsunfähig, sind sie oft verunsichert: Was darf man im Krankenstand tun und wann riskiert man Argwohn oder Ärger?

Vor allem aus Angst um ihren Job lassen sich Arbeitnehmer immer seltener krankschreiben. Im vergangenen Jahr sank der Krankenstand in Deutschland nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums auf das niedrigste Niveau seit Einführung der Lohnfortzahlung im Jahr 1970. Melden sich Beschäftigte dann doch einmal arbeitsunfähig, sind sie oft verunsichert: Was darf man im Krankenstand tun und wann riskiert man Argwohn oder Ärger?

Wer sich wegen Magen-Darm-Grippe ausgerechnet über Karneval in der Firma abmeldet und dann beim Einkaufen vom Chef gesehen wurde, muss noch lange keinen Rausschmiss befürchten. Problematisch würde es, wäre das Zusammentreffen nachts in der Kneipe passiert - oder in Faschingsverkleidung beim närrischen Umzug.

Der "gelbe" Schein muss der Firma als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit genügen
Was ein Patient tun darf und was nicht, hängt in erster Linie von seiner Erkrankung ab, erläutert Martina Perreng, Arbeitsrechtlerin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Als Faustregel gilt: Es ist alles verboten, was die Genesung verzögert oder gefährdet.

Ein erkrankter Beschäftigter muss sich immer so verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird, betont Axel Döhr, Arbeitsrechtler der R+V-Versicherung. Dazu gehört auch, eine vom Arzt verordnete strenge Bettruhe einzuhalten. Wer gegen den ärztlichen Rat handelt oder nachweislich eine Erkrankung vortäuscht und auffliegt, riskiert eine Abmahnung oder schlimmstenfalls die fristlose Kündigung des Chefs.

Krankgemeldete Mitarbeiter müssen aber nicht zwangsläufig den ganzen Tag zu Hause sitzen, das Bett hüten oder ständig telefonisch erreichbar sein. Der "gelbe" Schein muss der Firma als Nachweis der Arbeitsunfähigkeit genügen. Krankmeldung kommt keinem Hausarrest gleich, erklärt Jens-Peter Hjort, Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sich mit Lebensmitteln im Supermarkt um die Ecke zu versorgen, ist eigentlich immer erlaubt - solange der Arzt das Aufstehen und Einkaufen nicht ausdrücklich verboten hat. Gleiches gilt auch für Spaziergänge. Niemand braucht in Panik zu verfallen, nur weil er von Kollegen beim Frischlufttanken im Park gesehen wurde oder bei einer privaten Einladung im Bekanntenkreis.

Haariger kann es bei Kino- oder Restaurantbesuchen werden
Mit einer schweren Bronchitis in der verrauchten Kneipe zu sitzen, fördert nicht gerade die Genesung, warnt Arbeitsrechtler Döhr. Für sportliche Aktivitäten ist es ratsam, sich das Okay des Arztes zu holen.

Wer im Krankenstand unbedingt verreisen muss, sollte sich den Trip vorher genehmigen lassen. Zustimmen muss immer der, der während der Erkrankung den Lohn weiter zahlt: Wenn noch keine sechs Wochen nach Krankmeldung vergangen sind, ist der Chef dafür zuständig. Später muss die Krankenkasse gefragt werden. Wer ohne Genehmigung fährt, riskiert die Einstellung der Lohnfortzahlung respektive seines Krankengelds durch die Kasse, erläutert Döhr. Je nach Situation und Erkrankung - bei Bronchitis oder mit Gipsbein - sei eine Reise durchaus möglich. Ratsam ist, geplante Unternehmungen auch vom Arzt schriftlich genehmigen zu lassen.

Will ein Mitarbeiter vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren, muss sich der Arbeitgeber nicht darauf einlassen. Denn streng genommen gilt: Wer krankgeschrieben ist, darf seiner Arbeit nicht nachgehen. Das gefährdet den Versicherungsschutz.

Ist ein krankgemeldeter Arbeitnehmer in der Lage, Hausarbeiten oder Behördengänge zu machen, so kann ihm das niemand ankreiden. Der Bogen ist aber eindeutig dann überspannt, wenn er außer Haus arbeitet, seinen Umzug abwickelt, auf dem Bau werkelt oder einem Nebenjob nachgeht, wie Hjort betont.

Im Trend: Mit Detektiven gegen Simulanten
Hegt ein Chef den begründeten Verdacht, dass ein Mitarbeiter vorsätzlich oder wiederholt "blau" macht, kann er ihn auffordern, sich vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse untersuchen zu lassen. Misstrauen entsteht häufig, wenn sich Beschäftigte mehrfach just rund ums Wochenende oder Feiertage krank melden. Oder wenn eine Krankschreibung ausgerechnet in die Zeit fällt, in der ein beantragter Urlaub abgelehnt wurde. Der Arbeitgeber muss für die unfreiwillige Gesundheitskontrolle allerdings eindeutige Anhaltspunkte fürs Schummeln vorweisen können.

Im konkreten Verdachtsfall kann die Firma sogar einen Detektiv beauftragen. "Dieses Vorgehen nimmt zu", berichtet Hjort. Wird dem Mitarbeiter Betrug nachgewiesen, kann die Rechnung später dem ertappten Simulanten aufgebürdet werden.

Berrit Gräber, AP

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.