Baby und Job

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Geschrieben von sumse am 17.06.2005, 21:32 Uhr

MuSchu vs. Zeugnisse. An die Lehrerinnen!!!!

Hallo liebe Kolleginnen,

ich gehe voraussichtlich Mitte November bis Mitte Februar in den Mutterschutz. Möchte danach direkt wieder einsteigen.
Ich unterrichte (volles Deputat) derzeit eine erste Klasse.
Die Schulrätin hat bereits signalisiert, dass keine Vertretung kommt, es sei denn wir besorgen uns selbst eine. Ansonsten müssen die Stunden intern irgendwie aufgefangen werden.

Nun jammerte meine Schulleiterin, dass mein Mutterschutz in die Zeugniszeit fällt. Wie ist das geregelt, wisst ihr das? Kann ich dienstverpflichtet werden, die Zeugnisse auch während des Mutterschutzes schreiben zu müssen? Ich seh mich schon mit Laptop auf frischer KS-Narbe :-(
Oder wie läuft das? Es handelt sich übrigens um Vollverbalbeurteilungen.

 
15 Antworten:

Das ist ja der Hammer...

Antwort von Cella am 17.06.2005, 22:17 Uhr

Hallo Kollegin,

das ist mal wieder typisch, sollst du für "fremde" Kinder dein EIGENES weniger genießen dürfen???

Und dass nicht mal für die paar Wochen eine mobile Reserve kommen kann, das ist ja wieder mal Sparmaßnahme hoch drei.

Ich vermute, mit meinem "Mutter-Menschenverstand" dass das nicht rechtens ist. Du kannst ja nicht nach knapp 8 Wochen ein ausführliches Zeugnis schreiben. Die Fortschritte werden dann doch erst gemacht, wenn sich die Kleinen an die Schule gewöhnt haben.

bin ja gespannt wie's ausgeht...
berichte uns!

schöne Zeit
Cella

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Re: MuSchu vs. Zeugnisse. An die Lehrerinnen!!!!

Antwort von Murmeline am 18.06.2005, 7:49 Uhr

Während des Mutterschutzes kann man - wie auch während einer ärztlich attestierten Krankheit - zu NICHTS dienstverpflichtet werden.
LG Murmeline

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Re: MuSchu vs. Zeugnisse. An die Lehrerinnen!!!!

Antwort von sumse am 18.06.2005, 9:48 Uhr

Ja, ich finde es auch mal wieder typisch. Was die Vertretungslehrkraft angeht - es gibt niemanden :-( Die Feuerwehrlehrer (mobile Reserven) sind aufgrund des akuten Lehrermangels alle abgezogen und fest an Schulen eingesetzt. D.h., nur, wenn wir es selbst schaffen, jemanden aufzutreiben, werden die Stunden tatsächlich abgedeckt.
Zu den Zeugnissen: es handelt sich (dann) um eine zweite Klasse.D.h. ich habe bereits ein Zeugnis geschrieben (das jetzige Jahreszeugnis), es wäre dann das zweit Zeugnis für die Kinder.

Wie soll ich reagieren, wenn meine SL mich fragt, ob ich das Schreiben übernehme? Wir sind eine sehr kleine Schule mit einem kleinen, aber sehr engagierten Kollegium. Ich weiß genau, dass meine Kolleginnen mein "Fehlen" ausbaden müssten-zusätzlich zu ihrer eigenen Arbeit.
Andererseits sehe ich auch nicht ein, die Versäumnisse des Schulpolitik unseres Bundeslandes (RLP) mal wieder auszubaden-schon gar nicht mit einem Neugeborenen. Hier werden Junglehrern so schlechte Einstellungsvoraussetzungen angeboten, dass die frisch ausgebildeten abwandern und hier Mangel an allen Ecken und Enden herrscht.

Was würdet ihr tun?

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Re: MuSchu vs. Zeugnisse. An die Lehrerinnen!!!!

Antwort von berita am 18.06.2005, 10:31 Uhr

Hmm schwer zu sagen. Ich denke, bei mir waere es gegangen, habe mich nach der (Spontan-)geburt schnell wieder fit gefuehlt und Jessica hat viel geschlafen am Anfang. Aber es kann halt auch ganz anders kommen mit Schreibaby, Brustentzuendungen oder was auch immer. Ich wuerde sagen, da muessen deine Kollegen eben mal ran. Mutterschutz ist nunmal eine besondere Situation, das sollte deine Schulleiterin akzeptieren.

LG
Berit, keine Lehrerin, aber so gross sind die Unterschiede auch nicht oder

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was ich noch nicht verstehe...

Antwort von cella am 18.06.2005, 13:42 Uhr

... gibts bei euch zu Beginn des Schuljahres keine echten Mobilen, die dann planmäßig, so wie bei dir mit dem Kaiserschnitt, freigehalten werden?

Das mit dem schlechten Gewissen gegenüber dem kleinen Kollegium verstehe ich. Aber mach lieber nicht zu früh zu große Zugeständnisse, sonst ändert sich nie etwas ...

lg
cella

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@cella

Antwort von sumse am 18.06.2005, 15:47 Uhr

Hallo,

das Problem ist, dass es keine mobilen Reserven ("Feuerwehr") gibt. Es sind einfach keine Leute da :-(
Es gibt in RLP eine Menge Klassen, die ohne Klassenlehrer dastehen, wo ein Lehrer zwei Klassen übernehmen muss etc. Alles Folgen einer über Jahre andauernden katastrophalen Einstellungspolitik. Viele in RLP ausgebildeten Lehrer wandern in benachbarte Bundesländer ab, während hier krasser Lehrermangel herrscht. Noch eine Folge: Momentan schafft hier jeder seine 2. Staatsprüfung, z.B. meine Referendarin, da wachsen mir graue Haare, aber das ist ein anderes Thema.
Du hast Recht, ich werde mich zunächst mal gar nicht äußern. Eigentlich sehe ich nicht ein, hier Zugeständnisse zu machen. Denn der Mutterschutz existiert ja nicht umsonst...

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Rechtlich...

Antwort von rubi am 18.06.2005, 16:51 Uhr

... darfst Du doch gar nicht in den 8 Wochen NACH der Entbindung arbeiten (um die es doch hier geht, oder habe ich das falsch verstanden?). Bei der Zeit VOR der Entbindung würde ich Spielraum sehen, da kann ja jede werdende Mama entscheiden, ob sie will oder nicht.

Ich hätte jetzt im MuSchu nach der Entbindung auch Abschlussprüfungskorrektur, hätte auch die Zweitkorrektur meiner Klasse gemacht (wenn auch rechtlich sehr auf dünnem Eis), aber mein Fachbetreuer, der die Korrekturen einteilt, meinte, mit einem "frischen" Neugeborenen sei das nicht so toll. Daher macht das jetzt jemand anders und ich gucke nur kurz mal drüber (als Gewissensberuhigung).

Normalerweise dürfte die SL gar nicht verlangen, dass Du arbeitest - das müsste sie wissen. Und Zeugnisbemerkungen schreiben ist nun mal Arbeit, auch wenn man das zu Hause machen kann.

Bei mir im KH lag bei der Entbindung übrigens im Zimmer auch eine Lehrerin, die hatte das selbe Problem. Ich weiß aber nicht, wie sie das nun löst...

LG
rubi

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hatte ähnliches im letzten Jahr

Antwort von ChristianE am 18.06.2005, 17:46 Uhr

da fiel das Abitur in meinen Mutterschutz. Ich hatte mich freiwillig bereit erklärt, die Klausuren meines Kurses noch im Mutterschutz VOR der Entbindung zu korrigieren - soweit ich damit kommen würde- hatte auch schon deutlich gemacht, dass es vielleicht nicht ganz zu schaffen sein würde. Baby kam dann zwei Wochen früher als erwartet, eine andere Kollegin musste es dann zu Ende machen. Ich hätte NACH der Entbindung gar nichts mehr daran machen dürfen. Das ist verboten, wie schon jemand schrieb. Dass man freiwillig im Muschu vor der Geburt noch etwas macht, war für mich okay, aber ist nun auch keine Selbstverständlichkeit. Signalisier doch Deiner Direktorin, dass Du evtl. vor der Geburt noch was machen möchtest (wenn Du das wirklich willst), es aber hinterher ja gar nicht darfst, sonst bekäme auch sie ja schließlich Ärger. Und außerdem weiß man auch nie vorher, wie es einem so gehen wird. Ich hab während der Korrekturen vor der Geburt (und ich saß noch am Abend vor der Entbindung dran) relativ viele Kreislaufprobleme gehabt, sowas weiß man ja nicht immer im voraus. Und es gibt auch Kolleginnen, die wegen Komplikationen monatelang krankgeschrieben werden. Und da muss das dann auch anderweitig organisiert werden, was auch immer irgendwie geht. Ich persönlich bin immer dafür, mehr zu machen, als man unbedingt muss. Aber es gibt auch Grenzen. Und ganz in Ordnung finde ich diese Anfrage von Deiner Schulleiterin nicht. Ich hatte damals von mir aus meinem Schulleiter mein Entgegenkommen angeboten.
alles Gute, Christiane

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absprachen treffen!!

Antwort von Henni am 18.06.2005, 19:00 Uhr

Huhu

also auch im Sinne der Kidner würde ich da schon absprachen trefffen wie DU die DInger schreiben kannst...denn du kannst sie ja auch NACH dem Mutterschutz abgeben, oder??? Ist zwar nicht termingerecht, aber das ist bei uns auch schon passiert dass jemand 3 tage vor zeugnisabgabe nen unfall hatte und die klasse bekam dann ihre berichte eben erst 6 wochen später...na und???

Aber da würde ich mir NOCh keien kopf drum machen., lediglich auf das problem hinweisen und wenn du irgendwann die eltern informierst eben auch ansprechen. Kann ja zum Beispile auch sein, du änderst noch deine Meinung mit dem gleich wieder anfangen und so...( entwedner eben weils dich überkommt oder falls es ein schwieriges Kind ist oder so)

ich würde mich da NOCh auf GAR NIX festlegen!!

gute schwangerschaft!!

Henni

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am Thema vorbei: Die armen Erstklässler

Antwort von Ulli am 18.06.2005, 20:14 Uhr

Hallo Sumse,
sorry wenn ich dir damit komme, ich bin eben keine Lehrerin sondern nur Lehrerstochter und eben Mutter eines Schulkindes.
Ich finde es schlimm für die Erstklässler, wenn die Lehrerin für drei Monate ausfällt. Kannst du nicht ne dritte Klasse nehmen? Für die ist das doch lange nicht so schlimm. (und die Zeugnisse sind auch keine Verbalbeurteilungen mehr.
Liebe Grüße
Ulli

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@Ulli Es ist dann aber eine zweite Klasse...

Antwort von Jari am 19.06.2005, 6:52 Uhr

Mein Gott und es kann auch ein Lehrer mal länger krank werden. Einiges ist eben nicht planbar, wobei Mutterschutz dies ja noch ist. Das ist alles nicht schön, aber sie schrieb doch, es gibt keine Ersatzlehrer. Das ist eben verfehlte Lehrerpersonalpolitik.
Zu dem Rest kann ich nichts genaues sagen. Man kann sich da auch vorher schlecht festegen, weiss man wie es einem geht? Aber rechtlich bist du nicht verpflichtet.

LG Janet

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Hallo Ulli...

Antwort von sumse am 19.06.2005, 10:33 Uhr

ähm, entschuldigung, aber das was du schreibst, finde ich nicht fair.

Es ist an unserer Schule üblich, die Klasse von der 1. bis 4. Jahrgangsstufe als Klassenlehrer zu betreuen.
Ich habe meine erste Klasse nun fast ein Jahr und bilde mir ein, dass sie bei mir sehr gut aufgehoben sind und auch viel gelernt haben. Ich bin jemand, der viel, viel mehr macht, als er eigentlich müsste und ich habe schon eine verantwortungsbewusste Haltung, sonst würde ich mir diese Gedanken sicher nicht machen.
Auch war ich in dem Jahr nur 3 Tage krank. Da gibt es andere Lehrer, die ständig krank feiern (im wahrsten Sinne des Wortes) und die wenig juckt, was mit den Kindern passiert. Zu dieser Sorte zähle ich mit Sicherheit nicht.

Nun kann ich doch meine Schwangerschaft nicht davon abhängig machen, welche Klasse ich gerade unterrichte. Da würde man doch immer ein "aber" finden. Oder man müsste Lehrerinnen das Kinderkriegen verbieten.
Für mich ist mein Beruf definitiv auch Berufung, ich arbeiite verdammt gern, aber trotzdem geht mein eigenes Kind in dem Fall vor!! Wäre das bei dir nicht so??

Ich kann nichts dafür, dass in unserem Bundesland Junglehrer durch miese Einstellungsbedingungen regelrecht vergrault werden und so nicht einmal eine Vertretung für mich eingeplant werden kann.

Ich finde deine Haltung ziemlich hart, tut mir Leid.
Im übrigen finde ich es im zweiten Schuljahr nicht so schlimm, wenn der KL mal 3 Monate ausfällt. Im 3. und 4. Schuljahr ist es viel schwieriger, weil Klassenarbeiten anstehen, die landesweiten Vergleichsarbeiten, der Übergang zu den weiterführenden Schulen etc.

LG sumse, 13.SSW, die sich auf ihr Baby freut und daran erinnern möchte, dass auch Lehrerinnen sich über eigene Kinder freuen.

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Re: Hallo Ulli...

Antwort von Ulli am 19.06.2005, 12:17 Uhr

Hallo Sumse,
sorry ich hatte nicht richtig gelesen, ne zweite Klasse ist was anderes, gerade wenn ihr sie 4 Jahre behaltet.
Klar ich würde mich an deiner Stelle auch angegriffen fühlen, aber ich hatte verstanden, dass du nun eine NEUE erste Klasse nimmst und da wäre meine Meinung gewesen, dass du das eine Jahr dann besser den Feuerwehrlehrer (oder wie das heute heißt) spielst.
So wie es jetzt bei dir läuft, hat es sich eben ergeben, stimmt der Job muss hinter der Familie zurückstehen, auch bei Lehrern. :-)
So oder so, war eben nur mein erster Gedanke und ne Nachfrage. Ich wünsch dir auf jeden Fall alles Gute.
Ulli

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Re: MuSchu vs. Zeugnisse. An die Lehrerinnen!!!!

Antwort von Sabri am 20.06.2005, 22:17 Uhr

Hi Sumse!
Ich hatte vor ein paar Jahren eine ähnliche Situation: Mein Mutterschutz fing eigentlich erst Mitte März an. Ich bekam aber mein Kind schon Mitte Februar (Frühgeburt). Die Halbjahreszeugnisse (Bericht, 3. Schuljahr NRW) lagen halbfertig auf meinem Schreibtisch. Da ich bis auf ein Nebenfach alle Stunden in der Klasse unterrichtet habe, konnte niemand einspringen. Meine Schulleiterin war kurz vor dem Herzinfakt, die Eltern und Kinder haben es ziemlich gelassen hingenommen. Ich habe sie erst nach Ende der Mutterschutzfrist (bin auch fast voll wieder eingestiegen) fertiggestellt und ausgeteilt. Die Klasse war dann schon Ende 3. Schuljahr und bekam eben zwei Zeugnisse fast zeitgleich. Hört sich vielleicht zuerst schlimm an, aber was bedeuten schon diese Zeugnisse im Vergleich mit dem Leben und der Gesundheit eines Neugeborenen.
Ich würde sie nicht in er Mutterschutzfrist schreiben. Schreib sie doch, wenn du wieder anfängst nach der Mutterschutzfrist.
Gruß, Sabri

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Re: MuSchu vs. Zeugnisse. An die Lehrerinnen!!!!

Antwort von platsch am 20.06.2005, 22:18 Uhr

es klingt, als würde dir dein job spass machen und du wahrscheinlich, wenn alles optimal in der ss läuft, die 6 wochen vor der geburt sowieso irgendwie tot schlagen musst und schwierigkeiten haben wirst, wirklich die hände ruhig zu halten. insofern könntest du deiner direktorin anbieten, dass du die zeugnisse in der zeit vorschreibst unter der voraussetzung, dass es dir entsprechend geht. in der mutterschutzfrist vor der entbindung darf die werdende mutter ja noch beschäftigt werden, nach der entbindung geht das nicht. dann muesste im februar vielleicht nur noch die eine oder andere ergänzung gemacht werden.

habe heute auch feuerwehrfrau in der firma gespielt, obwohl ich in 2 wochen et habe (mit zwillingen).

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