Geschrieben von Dany1978 am 19.06.2005, 22:25 Uhr |
Frage zum Thema Arbeitslosigkeit
Hallo,
mein ErzG läuft am 21.09.05 nach 2 Jahren aus. Mein Arbeitsvertrag (befristet) lief bereits am 31.12.2004 aus. Ich übe derzeit einen 400 EUR-Job aus.
Kann ich mich da trotzdem arbeitslos melden? Oder gilt man nicht als arbeitslos, wenn man einen Minijob ausübt? Ich arbeite ca. 10 h pro Woche. Mal etwas mehr, mal etwas weniger, halt *nach Bedarf*. Aber im Schnitt 10 h.
Fragende Grüße
--> Daniela
Re: Frage zum Thema Arbeitslosigkeit
Antwort von solelo am 20.06.2005, 22:10 Uhr
Hallo,
ich kann dir leider nicht helfen, aber vielleicht versuchst du's mit deiner Frage hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
Gruß
solelo
Re: Frage zum Thema Arbeitslosigkeit
Antwort von nette36 am 20.06.2005, 23:44 Uhr
Hi...
doch klar kannst du das ....Aber ich denke mal die 400 Euro werden dir angerechnet .So genau kenn ich mich leider nicht mit aus....lg yvonne...
Re: Frage zum Thema Arbeitslosigkeit
Antwort von kathi79 am 22.06.2005, 9:00 Uhr
Ich bin seit fast einem Jahr arbeitslos gemeldet und bekomme noch bis August ALG 1. Mein befristeter Vertrag ist zum 31.12.03 ausgelaufen und ich hab keine Möglichkeiten dort wieder zurückzukehren. Da es mit dem Geld vorne und hinten nicht reicht, habe ich seit Dezember eine geringefügige Beschäftigung angefangen, auch um wieder eine Beschäftigung zu haben. Wenn man nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet, wird es als geringefügige Beschäftigung angesehen. Alles was du über 165 Euro verdienst, abzüglich Fahrtkosten usw. wird dir aufs ALG angerechnet.
Musst das nur beim Arbeitsamt anmelden und jeden Monat eine Verdienstbescheinigung einreichen. Dann sollte es keine Probleme geben.
LG Kathrin
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