Geschrieben von Gabi am 16.06.2005, 22:36 Uhr |
Frage an Lehrer/NRW
Hallo,
ich hoffe es ist jemand unter Euch, der/die mir weiterhelfen kann...
Ich bin zur Zeit im 2. Jahr EZU und wollte danach mit einer halben Stelle wieder arbeiten. Ist es richtig, dass ich das mir zustehende 3. Jahr EZU auch später noch nehmen kann? Und spätestens bis wann?
Gruss Gabi
Re: Frage an Lehrer/NRW
Antwort von Henni am 17.06.2005, 13:54 Uhr
Hallo
ja, ist richtig, ist wie bei allen anderen erzeihenden auch: das dritte Jahr kannst du bis zum 6 Lebensjahr (einschulung) aufheben! Oder eben dein Mann..oder auch nur teile von dem Jahr...wie man will !
LG HEnni
geht sogar bis zum ACHTEN Jahr, o.t., lg
Antwort von ChristianE am 17.06.2005, 18:39 Uhr
Alles ducheinander
Ich suche Heimarbeit / hat jemand Erfahrungen?
Kennt jemand die Hompage Wellbiz?
Wie habt ihr Euch an die Arbeit gewöhnt?
Wie lange EZ
Aufgepasst!!!
Interviewwunsch- problem kiga zu finden
gibt es seriöse Heimarbeit?
Gaststättengewerbe - kein Sonntagszuschlag?