Geschrieben von KaMeKai am 02.05.2005, 13:41 Uhr |
Das dritte
Hallo,
Du musst den Antrag auf das 3. Jahr Elternzeit schriftlich rechtzeitig beim AG einreichen. Die muss er Dir dann gewähren.
Du darfst nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Ob Du vorher mehr gearbeitet hast oder extra für die Elternzeit den Vertrag auf 30 Stunden runterschraubst, ist egal. Hauptsache Du arbeitest nicht mehr.
LG
Kathrin
- Das dritte "aufgesparte" Jahr Elternzeit - Elisabeth mit Fumi & Temi 02.05.05, 12:27
- Re: Das dritte - Joy1 02.05.05, 12:54
- Re: Das dritte - tinai 02.05.05, 15:12
- Re: Das dritte - KaMeKai 02.05.05, 13:41
- Re: Das dritte - desireekk 02.05.05, 15:06
- Re: just checking - Benedikte 03.05.05, 2:01
- Re: just checking - Elisabeth mit Fumi & Temi 03.05.05, 8:36
- das ist halt die Progression - tinai 03.05.05, 11:40
- Re: just checking - Elisabeth mit Fumi & Temi 03.05.05, 8:36
- Re: Elternzeit - Sylvia1 06.05.05, 12:10
- Re: Das dritte - Joy1 02.05.05, 12:54
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