Baby und Job

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Geschrieben von KaMeKai am 02.05.2005, 13:41 Uhr

Das dritte

Hallo,
Du musst den Antrag auf das 3. Jahr Elternzeit schriftlich rechtzeitig beim AG einreichen. Die muss er Dir dann gewähren.
Du darfst nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Ob Du vorher mehr gearbeitet hast oder extra für die Elternzeit den Vertrag auf 30 Stunden runterschraubst, ist egal. Hauptsache Du arbeitest nicht mehr.
LG
Kathrin

 
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